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Riesiger Leguan verunsichert Fahrgäste im Zug 

Ob er sich auch eine Fahrkarte gekauft hat? Donnerstagnachmittag beschwerten sich einige Fahrgäste der ÖBB über einen ungebetenen Gast.

Natalia Anders
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Die Leguan-Eltern unterwegs mit ihrem Haustier
Die Leguan-Eltern unterwegs mit ihrem Haustier
Leserreporter

Sowas sieht man definitiv nicht alle Tage! Als unser "Heute"-Leserreporter im ÖBB Zug REX 1520 in Richtung Wörgl fuhr, bemerkte er einen Fahrgast, dem man sonst nur im Haus des Meeres über den Weg laufen würde: Einen Leguan. Es sollte eigentlich eine ganz normale Zufahrt werden, bis er in der Höhe von Bischofshofen gegen 15.45 Uhr ein Pärchen mit ihrem speziellen Haustier entdeckte...

"Den Besitzern war alles egal"

Die grüne Rieseneidechse krabbelte seelenruhig den Gang des ÖBB-Zuges entlang. Die einen Fahrgäste waren von dem Leguan fasziniert und begeistert, den anderen machte die Begegnung eher Angst, wie uns der Leserreporter mitteilte. Obwohl sich einige der Mitfahrenden über das frei laufende Tier aufregten, saßen die beiden Besitzer der Echse seelenruhig an ihrem Platz und ignorierten die Beschwerden "Denen war alles egal", so der "Heute"-Leser.

Schaffner konnte nichts tun

Obwohl verunsicherte Zuggäste den anwesenden Schaffner holten und sich Hilfe erhofften, war auch dieser sprachlos. Er meinte, dass in den Hausregeln der ÖBB nirgends stehen würde, dass man kein Reptil mit in den Zug nehmen dürfte. So krabbelte die Riesenechse die ganze Fahrt über auf seinen Besitzern oder die Waggons entlang. Diese Fahrt wird der "Heute"-Leserreporter so schnell wahrscheinlich nicht vergessen. 

Leguan müsste in Transportbox eingesperrt sein

Laut eines Pressesprechers der ÖBB dürfen kleine und ungefährliche Tiere nur in sicheren Aufbewahrungsboxen mit dem Zug transportiert und während der Fahrt keinesfalls herausgelassen werden. Hunden hingegen sei es erlaubt, mit Beißkorb, Leine und eigener Fahrkarte mitzufahren. Nachdem der Leguan als ungefährliches Haustier eingestuft wird, darf er in der Bahn mitgenommen werden. Dass er jedoch frei herum gelaufen ist, war eigentlich strengstens verboten. 

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