Niederösterreich

"Risiko groß" – Brandgefahr wegen Lagerfeuern an Donau

Mit Sorge beobachten Einsatzorganisationen derzeit den Donaustrand. Immer wieder werden neben dem Wasser Lagerfeuer gemacht. Doch ist das erlaubt?
Isabella Nittner
19.07.2023, 13:39
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In ganz Niederösterreich gilt die Waldbrandverordnung. Zu trocken sind die Böden und das Gras, die Gefahr, durch Funkenflug ein großes Feuer auszulösen, ist groß. Die Verordnung gilt im Wald und dessen unmittelbarem Gefährdungsbereich. Die Strafen sind empfindlich hoch – bis zu 7.270 Euro können Verstöße kosten.

Mit Argusaugen beobachtet die Feuerwehr in trockenen Zeiten aber auch den Bereich rund um das Donauufer. Denn: Immer öfter werden dort kleine Lagerfeuer entzündet, um den lauen Sommerabend in privater Runde mit einer kleinen Grillerei zu krönen. 

"Auwald ist auch Wald"

Das Problem besteht auf der Pionierinsel in Klosterneuburg (Bezirk Tulln), die im Eigentum des Chorherrenstiftes Klosterneuburg steht, bereits seit Langem, die Polizei muss den illegalen Feiern – dort ist Grillen und Campen überhaupt verboten – regelmäßig den Garaus machen. Doch das Phänomen weitet sich aus: In den letzten Jahren werden vermehrt auch Barbecues am Donaustrand im bekannten Strombad Kritzendorf beobachtet.

Doch ist so ein Feuer, direkt neben dem Wasser, bei geltender Waldbrandverordnung überhaupt erlaubt? "Der Auwald ist auch Wald", heißt es dazu seitens des Landes NÖ auf "Heute"-Anfrage ganz klar. Aber: Ob eine Art Windschutzgürtel oder vereinzelte Gruppen an Bäumen direkt am Wasser rein rechtlich auch als Wald gelten, ist nicht klar definiert. Es handelt sich also um einen rechtlichen Graubereich.

"Wir plädieren hier auf Eigenverantwortung", heißt es diesbezüglich seitens des Landesfeuerwehrkommandos. "Jedes offene Feuer kann derzeit zu einem Flächenbrand führen. Das Risiko ist einfach zu groß. Entsteht Funkenflug, hat man das Feuer einfach nicht mehr unter Kontrolle", gibt Sprecher Franz Resperger gegenüber "Heute" zu bedenken.

"Weder ein Lagerfeuer im Wald oder seiner Nähe noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden ausrichten! Für die Umwelt und Natur sowieso, und im Falle von großen Waldbränden auch für Leib und Leben und auch eine Gefahr für die Einsatzkräfte", macht VP-Landesvize Stephan Pernkopf dazu klar.

Strafrecht greift bei Brand

Wenn man außerhalb des Gefahrenbereiches unbedingt ein Feuer machen möchte, solle man sich jedenfalls gut vergewissern, dass es am Ende auch ordentlich abgelöscht ist. "Damit es sich nicht später in der Nacht, wenn der Wind durchbläst, wieder entzünden kann", rät Resperger.

Mit einem ganz anderen Delikt als dem Verstoß gegen die Waldbrandverordnung sieht man sich aber jedenfalls konfrontiert, sollten die Flammen außer Kontrolle geraten: Fahrlässiges Herbeiführen einer Feuersbrunst. Strafmaß: Bis zu ein Jahr Haft.

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