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Rottweiler beißt Pensionistin ins Gesicht, Arm und Schulter

Das Besitzerpaar eines Rottweilers in der Schweiz, der einer Pensionistin ins Gesicht, die Schultern und die Arme gebissen hatte, wurde verurteilt.

20 Minuten
Der Rottweiler biss der Frau ins Gesicht und verletzte sie schwer. (Symbolfoto)
Der Rottweiler biss der Frau ins Gesicht und verletzte sie schwer. (Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com

Die 35-jährige Hundebesitzerin hatte im Oktober 2019 ihren etwa 50 kg schweren Rottweiler in Horgen in der Schweiz ausgeführt. Beim Spaziergang fiel der Hund eine Rentnerin von hinten an und biss ihr in Gesicht, Schultern und Arme. Danach lief die Hundebesitzerin davon, ohne dem schwer verletzten Opfer zu helfen.

Schwere Körperverletzung

Das Bezirksgericht Horgen hat das Urteil am Dienstag verkündet. Das Besitzerpaar wurde unter anderem wegen schwerer Körperverletzung zu bedingten Freiheitsstrafen von 15 und 20 Monaten verurteilt. Von einem von der Staatsanwaltschaft geforderten Landesverweis für die Beschuldigte wurde abgesehen.

"Einen körperlich gesunden Hund einzuschläfern, war für uns kein Thema"

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen vergangene Woche sagte die Beschuldigte, dass es für sie unerklärlich sei, warum der Rottweiler die Frau gebissen hat: "Es gab keine Anzeichen." Wegen des Vorfalls gehe es ihr noch heute psychisch schlecht. "Ich habe Schuldgefühle."

Der Hund griff schon früher mehrere Personen an, darunter auch das Besitzerpaar. "Deshalb haben wir Hundepsychologen aufgesucht", sagte sie. Man habe aber die Zusammenarbeit aufgegeben, als die Hundetrainer zur Euthanasie des Hundes drängten. "Einen körperlich gesunden Hund einzuschläfern, war für uns kein Thema", sagte die Beschuldigte.

Rottweiler sei eine "tickende Zeitbombe" gewesen

Auch die angegriffene Rentnerin sagte vor Gericht aus: "Ich habe die Frau und den Hund gekreuzt, es war alles ganz normal gewesen", sagte sie. Dann sei sie plötzlich am Boden gelegen. "Es geht mir psychisch schlecht, ich habe heute Angst vor jedem Hund." Ihr Anwalt sprach von einer "tickenden Zeitbombe" und verlangte ein Schmerzensgeld von rund 25.000 Euro für die Rentnerin.

Unfall oder Vorsatz?

Die Staatsanwältin wollte wegen schwerer Körperverletzung bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten für die Frau und 18 Monaten für den Mann. "Sie haben von der Gefährlichkeit des Hundes gewusst." Demgegenüber forderten die Anwälte des Paares eine Verurteilung wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und verlangten bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. "Es war ein tragischer Unfall und kein Vorsatz", sagte einer der Anwälte.

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