Seit heute Mitternacht ist die neue Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in Kraft. Die Details:
Bei der Einreise benötigt man den Nachweis eines Tests, einer Impfung oder der Genesung. Andernfalls: Test innerhalb von 24 Stunden.
Ein PCR-Test darf 72 Stunden alt sein, Antigen-Tests maximal 48 Stunden. Wichtig: das ärztliche Zeugnis dafür.
Bei Kindern unter zehn Jahren zählt der Immunstatus der Eltern (3-G-Regel).
Der Impfnachweis ermöglicht ab dem 22. Tag nach dem Erststich die Einreise. Der Impfstoff muss von der EMA oder der WHO zugelassen sein. Sputnik zählt nicht dazu, Sinopharm schon.
Einreisende müssen sich unter https://entry. ptc.gv.at/ registrieren. Anzugeben: Name, Geburtsdatum, Adresse, Ein- und etwaiges Ausreisedatum, Abreisestaat, Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor Einreise, Kontaktdaten, Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses.
Bei Einreisen etwa aus Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien, Slowenien, Tschechien, der Slowakei oder Ungarn erspart man sich die Quarantäne.
Geimpfte oder Genesene, die aus Kroatien, Litauen, Holland, Schweden oder Zypern einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Getestete schon.
Für Österreicher, die aus Brasilien, Indien und Südafrika zurückkehren, gilt: PCR-Test, Quarantäne.
Einreise wie bisher nur in Ausnahmefällen, etwa zu Arbeitszwecken