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Schächten: IGGÖ kritisiert neues Islam-Gesetz

Heute Redaktion
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Geschächtete Schafe (Symbolbild).
Geschächtete Schafe (Symbolbild).
Bild: picturedesk.com/AFP

Die islamische Glaubensgemeinschaft hält nichts von dem neuen Erlass, über den künftig "illegale Hinterhofschlachtungen" verhindert werden sollen.

IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun gibt sich verwirrt: Ab 15. August gilt österreichweit ein neuer Erlass des Sozialministeriums, mit dem "illegalen Hinterhofschlachtungen" ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Was Olgun dabei stört: Niemand habe sich von Seiten des Ministeriums damit aufgehalten, ein Gespräch mit den Betroffenen dieses neuen Erlasses, den österreichischen Muslimen, zu suchen. Via Aussendung bezeichnete Olgun diese ausgebliebene Einladung als einen "Affront" gegenüber den österreichischen Muslimen.

Erlass tritt unmittelbar vor islamischem Opferfest in Kraft

Insbesonders die Tatsache, dass der neue Erlass kurz vor Beginn des islamischen Opferfestes, in Kraft treten soll, stört die islamische Glaubensgemeinschaft. Laut Olgun stehe es außer Frage, dass bei Schächtungen "die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen", allerdings betrachtet Olgun die derzeitige Rechtslage als absolut ausreichend. Der neue Erlass ziele wiederum nur darauf ab, die vor wenigen Wochen abgelehnte Registrierung von Konsumenten von koscherem oder halal Fleisch, jetzt einfach in einem anderen Gewand zu verpacken.

Olgun betonte jedoch, dass auch Juden von dem neuen Erlass betroffen wären, auch wenn die Regierung und insbesondere die FPÖ bei der Verkündung des neuen Erlasses primär auf das islamische Opferfest abgezielt hätte.

Als halal (eigentlich: hall, arabisch: erlaubt) gelten in der islamischen Lebensführung jene Dinge, die erlaubt sind und stehen so im Gegensatz zu harm (arabisch: verboten). Dies umfasst alle möglichen Bereiche des Lebens wie zum Beispiel Kleidung und Körperhygiene. Die meisten Assoziationen ruft halal jedoch im Zusammenhang mit Lebensmittel, ganz besonders Fleischprodukten hervor.

Halal-Schlachtungen haben den Ruf, ganz besonders grausam für das Tier zu sein, da es geschlachtet wird, indem die Kehle aufgeschnitten wird und man es anschließend ausbluten lässt, denn sollten sich noch Rückstände vom Blut im Organismus finden, gilt das Fleisch nicht als halal. Beim Schlachtvorgang wird das Tier zudem auf den Boden gelegt, so dass der Kopf Richtung Mekka deutet.

FPÖ erhofft sich 25.000 Schlachtungen weniger im Jahr

Die Freiheitlichen argumentieren, dass sich durch den neuen Erlass "tausende illegale Hinterhofschlachtungen" künftig verhindern lassen würden. Auf seiner Facebook-Seite freute sich auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache über die neue Regelung: Die FPÖ habe als Tierschutzpartei immer versprochen, dem Leid der Tiere bei den illegalen Schlachtungen ein Ende bereiten zu lassen und genau dass geschehe jetzt mit dem neuen Erlass der Sozialministerin. "Normale" Schlachtungen seien aber vom Erlass nicht betroffen, betonen die Freiheitlichen.

Das Strache Posting zum Nachlesen:

(mat)

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