Politik

"Hinterhof-Schächten" ab Mittwoch verboten

Schächten wird strenger kontrolliert. Die FPÖ meint, damit 25.000 Schafe vor der illegalen Schlachtung im "Hinterhof" zu retten.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: imago stock & people

Offiziell regelt der Erlass des Sozialministeriums "illegale Hinterhofschlachtungen", abzielen tut man damit aber auf illegale Schächtungen. Das Verbot tritt am 15. August und damit kurz vor Beginn des islamischen Opferfestes (heuer von 21. - 24. August) in Kraft.

Die FPÖ will damit die tierquälerische und hygienisch gefährlich Tötung von rund 25.000 Schafen im Jahr verhindern, heißt es. Aber worum geht es genau? Hier einige Fragen und Antworten.

Worum geht es überhaupt?

Die Debatte rund ums Schächten hat der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ausgelöst. Sein Vorschlag, dass Käufer von geschächtetem Fleisch (vornehmlich Juden und Muslime) sich registrieren sollen, sorgte international für Empörung.

Die Idee wurde wieder fallen gelassen, trotzdem soll nun strenger kontrolliert werden.

Export-Verbot und Schächttourismus

Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) würde das Schächten ohne vorherige Betäubung gerne generell verbieten. Er akzeptiert jedoch, dass es aus religiösen Gründen mit zeitgleicher oder zeitnaher Betäubung unmittelbar nach dem Schächtschnitt zu erlauben ist.

Verboten sein soll - und da ist er sich mit Waldhäusl einig - der einen "Schächtungstourismus" und Export des Fleisches. In Österreich geschächtetes Fleisch soll nur noch für hier lebende Muslime und Juden sein.

Was wird nun genau verboten?

Die Situation ist komplex: Das Tierschutzgesetz verbietet einerseits das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung, andererseits haben Menschen in Österreich das Grundrecht auf freie Religionsausübung. Das Schächten ist also überhaupt erst wegen einer Ausnahmeregelung erlaubt.

Und eine zweite Ausnahme gibt es: Jedes Tier, das in Österreich geschlachtet wird, muss behördlich kontrolliert werden (Schlachttier- und Fleischuntersuchung). Nicht jedoch, wenn man für den Eigenbedarf schlachtet.

Was ändert sich ab 15. August?

Das Sozialministerium erlässt eine Regelung gegen "illegale Hinterhofschlachtungen". Die Ausnahmeregelungen (die das Schächten ja erst erlaubte und keine Untersuchung für Eigenbedarf vorsahen) werden damit verschärft. Bisher war es so, dass ein Käufer, der vom Züchter ein Tier für den Eigenbedarf kaufte, sein Tier gleich in den Räumen des Züchters ohne spätere Schlachttier- und Fleischuntersuchung schlachten durfte.

Als Beispiel nennt die FPÖ einen Betrieb, der 2017 etwa 3.000 Schafe auf diese Weise im "Hinterhof" schlachtete. Mehr als 100 weitere Betriebe würden so vorgehen. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Ist Schächten nun generell verboten?

Nein. Ordnungsgemäß durchgeführtes Schächten an dafür geeigneten Orten (koschere Schlachtbetriebe) ist weiterhin erlaubt.

Gibt es jemanden, der das kritisiert?

Selbstverständlich. Die islamische Glaubensgemeinschaft ärgert sich, dass die Betroffenen im Rahmen dieser Verschärfung nicht zu einem Gespräch eingeladen wurden, das sei ein "Affront gegenüber den österreichischen Muslimen". Dass die gesetzlichen Vorgaben beim Schächten eingehalten werden müssen, stehe aber außer Frage. Die derzeitige Rechtslage sei vollkommen ausreichend.

Die Bundesländer sind nun jedenfalls aufgefordert, die verschärften Regeln auch entsprechend genauer zu kontrollieren. (red)

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