Politik

Schlag gegen Graue Wölfe und Muslimbruderschaft

Das neue Symbole-Gesetz passiert am Mittwoch den Ministerrat und wird Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen.

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Flagge der Muslimbruderschaft bei einem Protest in Amman, Jordanien.
(Symbolbild) Flagge der Muslimbruderschaft bei einem Protest in Amman, Jordanien.
Bild: Reuters

Weil der politische Islam sowie der linke und rechte Radikalismus in Österreich keinen Platz haben sollen, macht die Regierung jetzt ernst und weitet das Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus: Neben dem Verbot von extremistischen Symbolen wird in dem Gesetz explizit darauf hingewiesen, dass Gesten, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar sind. Sowohl konkrete Symbole, als auch Gesten werden in der Verordnung festgelegt werden.

Derzeit umfasst das Gesetz nur Symbole des IS, der Al-Qaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen.

In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen:

Welche Symbole neu dazukommen

Neben der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft sind dies auch Symbole der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, jene der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, jene des militärischen Teils der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.

Auch weitere Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden, sollen verboten werden.

Diese Strafen drohen

Die Verwendung und Verbreitung von derartigen Symbolen bzw. Gesten wird mit bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Haft.

Die Bezeichnung dieser Gruppierungen sowie die konkreten Symbole und Gesten, die unter Strafe gestellt werden, wird bis zum 1. März 2019 durch eine Verordnung erfolgen.

Es geht um Kontext

Die Regierung betont dabei, dass das Symboleverwendungsverbot sich nicht gegen religiöse Symbolik (etwa Teile eines Glaubensbekenntnisses) allgemein richte. Es werde allein die Verwendung spezifischer Symbole, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, verboten. Die Notwendigkeit für die Aufnahme in die Symbole-Bezeichnungsverordnung ergebe sich dann, wenn religiöse oder andere Symbole im aktuellen Kontext eine eindeutige Bezugnahme auf bzw. Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Gruppen erkennen lassen.

"Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden"

Gesten, die in den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes 1947 fallen, werden naturgemäß weiterhin nach den in diesem Verfassungsgesetzgesetz vorgesehenen strengeren – gerichtlich strafbaren – Straftatbeständen (zB § 3g Verbotsgesetz 1947) bestraft.

„Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden", sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen Grundwerten", so Kickl weiter.

Das neue Symbole-Gesetz geht nach der nunmehrigen Beendigung der Begutachtungsfrist am Mittwoch, dem 21. November, in den Ministerrat und wird Mitte Dezember dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. (red)