110 Hunde und 28 Katzen wurden vom Zoll im vergangenen Jahr 2024 gerettet. Schmuggler wollten sie illegal über die Grenze bringen. Oft sind die Tiere noch sehr jung – meist Welpen oder Katzenbabys. Verglichen mit den Vorjahren stieg die Zahl der Aufgriffe an und erreichte einen Rekord. Ganze 138 Tiere wurden abgefangen.
"Es ist erschreckend, dass Schmuggler unsägliches Tierleid in Kauf nehmen, um daraus Profit zu schlagen. Diese tragischen Fälle zeigen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit des österreichischen Zolls auch zum Schutz der Tiere ist", so Finanzminister Gunter Mayr. Die meisten Tiere wurden bei mobilen Zollkontrollen entdeckt. In den letzten Jahren stieg die Anzahl geschmuggelter Tiere an. Waren es 2022 noch 109 Katzen und Hunde, so lag diese Zahl im Jahr darauf bei 118 und erreichte nun im Vorjahr einen neuen Höchstwert: 138 Tiere. 124 davon werden mit dem PKW oder mit Transportern geschmuggelt. Im vergangenen Jahr 2024 kam es auch auf dem Flughafen Wien zu 14 Aufgriffen durch Zöllner.
Dass Privatpersonen die Tiere über die Grenze bringen, passiert bloß äußerst selten. Meistens stecken kommerzielle Händler dahinter. Die Tiere leiden hier besonders unter den meist sehr schlechten Bedingungen, unter denen sie transportiert werden. Das gilt für 112 der aufgedeckten 138 Fälle im Vorjahr.
Die meisten geschmuggelten Tiere kommen aus dem südosteuropäischen Raum, häufig geht es um Jungtiere. Ist ein aufgegriffenes Tier nicht gechippt oder fehlen die erforderlichen Dokumente, wird der Amtstierarzt hinzugezogen, bei Tieren aus Drittstaaten der grenztierärztliche Dienst. Besonders wird darauf geachtet, dass die erforderlichen Schutzimpfungen durchgeführt werden, auch der generelle Gesundheitszustand der Tiere wird überprüft.
Die weiteren Maßnahmen erfolgen dann auf Anweisung des Grenztierarztes oder des Amtstierarztes. Es kann dann entweder zu einer Zurückweisung in den Einfuhrstaat, einer Quarantäne oder der Abnahme kommen. Im Falle einer Abnahme werden die Tiere in eine Tierschutzeinrichtung gebracht. Dort werden sie versorgt, untersucht und falls nötig geimpft und gechippt. Vor allem, wenn die Tiere noch zu jung für die nötigen Impfungen sind, ist das wichtig. Wie es dann mit den Tieren weitergeht, entscheidet die Tierschutzeinrichtung. Im vergangenen Jahr wurde in 67 Fällen die Abnahme verfügt.
Wurde das gefundene Tier aus einem Drittland geschmuggelt, werden Eingangsabgaben fällig. Liegt ein Schmuggel nach dem Finanzstrafgesetz vor, wird dieser mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung vor, sind diese gemäß Tierseuchengesetz als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von bis zu 4.360 Euro strafbar.
Delikte gegen das Tiertransportgesetz werden mit Geldtrsafen geahndet, und diese sind nicht niedrig: Zwischen 400 Euro und 5.000 Euro müssen gezahlt werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In Summe können also rasch sehr hohe Strafen zusammenkommen.