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Schockbilder auf Zigarettenpackungen werden Pflicht

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Das EU-Parlament in Straßburg hat am Montag endgültig einer schärferen Tabakrichtlinie zugestimmt. Hauptpunkte sind vergrößerte Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, die 65 Prozent auf der Vorder- und Rückseite ausmachen müssen. Derzeit sind es nur zwischen 30 und 40 Prozent, die EU-Kommission hatte 75 Prozent gefordert.

Das EU-Parlament in Straßburg hat am Montag endgültig einer zugestimmt. Hauptpunkte sind vergrößerte Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, die 65 Prozent auf der Vorder- und Rückseite ausmachen müssen. Derzeit sind es nur zwischen 30 und 40 Prozent, die EU-Kommission hatte 75 Prozent gefordert.


Ziel ist es, mit großen, schockierenden Bildern auf den Packungen und Anti-Rauch-Hinweisen vor allem Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Dabei soll es beispielsweise Fotos von Krebsgeschwüren und Raucherlungen geben, um eine abschreckende Wirkung erzielen zu können.

Weiterhin erlaubt bleiben Slim-Zigaretten. Aromastoffe werden verboten, wobei Menthol noch eine Übergangsfrist bis zum endgültigen Verbot 2020 erhält. Die anderen Zusatzstoffe werden nach drei Jahren untersagt. Die Tabakrichtlinie soll ab 2017 gelten.

E-Zigaretten dürfen weiter als Tabakprodukte verkauft werden. Die Regelung sieht vor, dass sie keine Zulassung als Arzneimittel erhalten müssen, außer es wird gesundheitsbezogen damit geworben. Verführerische Verpackungen beispielsweise in Form von Lippenstift darf es nicht mehr geben. Verharmlosende Werbung soll verboten werden - also Beschreibungen wie „mild“ und „natürlich“.

Die Verschärfung der Tabakrichtlinie war innerhalb der EU umstritten. Die Industrie warnt vor drohenden Jobverlusten. Die EU-Kommission verweist hingegen auf die jährlich 700.000 Toten in Europa, die an den Folgen vom Rauchen sterben. Daher müsse der Tabakkonsum dringend verringert werden.