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Schon 45.000 GIS-Zahler fordern Geld zurück

Prozessfinanzierer Advofin zieht im Gespräch mit "Heute.at" Zwischenbilanz. Der aktuelle Status sei "positiver als erwartet".

Heute Redaktion
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Die Anmeldungen für die GIS-Sammelklage reißen nicht ab. Wöchentlich kommen etwa 150 Personen dazu. "Wir haben derzeit ungefähr 30.000 registrierte Vertragskunden und 15.000 Anmeldungen, die derzeit geprüft werden", bestätigt Stefan Bohar vom Prozessfinanzierer Advofin gegenüber "Heute.at". In Summe fordern also 45.000 GIS-Zahler Geld zurück.

Der Hintergrund: Im Juni 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die tschechische Rundfunkgebühr zu Unrecht mit Umsatzsteuer verrechnet wird. In Österreich hebt die GIS ebenfalls diese Steuer ein. Zu Recht, sagt der ORF. Das sei im EU-Beitrittsvertrag so festgelegt.

Ausführliche Beratungen

Auf dem Zivilrechtsweg wurden beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien Musterklagen gegen die GIS und den ORF eingebracht, um die Zuständigkeit zu klären. Nun wartet man bereits seit fast zwei Monaten auf die Urteile – ein gutes Zeichen, so Bohar. "Die Richter befassen sich intensiv mit dem Thema, anstatt die Zivilgerichte rasch für unzuständig zu erklären." Mit einer Entscheidung rechnet er bis Ende März.

Advofin geht aber auch den Verwaltungsrechtsweg. Man hat 100 Anträge auf Rückzahlung der Umsatzsteuer direkt bei der GIS eingebracht – und zunächst merkwürdige Rückforderungen erhalten. Die Kunden sollten etwa angeben, welche Marke und Farbe ihr Fernsehgerät hat. "Derzeit befinden sich unsere Anwälte im Schriftverkehr mit der GIS-GmbH", so Bohar. "Es ist erfreulich, dass man in den Diskurs tritt."

Die Anmeldung ist noch möglich, aus derzeitiger Sicht gibt es keine Deadline. Einzige Voraussetzung: man muss GIS-Zahler sein. "Fünf Jahre lang besteht das Recht auf Rückforderung", erklärt Bohar. "Aber wenn ein Monat von vor fünf Jahren wegfällt, kommt ja auch ein neuer, aktueller Beitragsmonat dazu."

"Nullsummenspiel"

Und wenn die GIS-Gebühren, wie von der FPÖ gefordert, abgeschafft werden? "Aus unserer Sicht hat das keine Auswirkungen auf die Sammelklage", so Bohar.

Hat die Sammelklage Erfolg, müsste nach Auffassung von Advofin der ORF die Kosten tragen, denn er verliert einen großen Teil seines Vorsteuerabzugs. Der ORF wird die zu viel verrechnete Umsatzsteuer, die an die Kunden zurückbezahlt wird, von der Finanz zurückfordern.

Die Finanz wird im Umkehrschluss aber den anteiligen Vorsteuerabzug reduzieren. Damit würden dem ORF geschätzt ca. 7 Prozent seines Budgets, immerhin fast 70 Millionen Euro fehlen. "Für die Finanz ist das im Wesentlichen ein Nullsummenspiel", so Bohar.

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