Politik

Ministerin rudert zurück: Gleitzeitzuschlag bleibt

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck widerspricht den Aussagen der Industriellenvereinigung: Der Gleitzeitzuschlag soll doch bleiben.

Heute Redaktion
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP)
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP)
Bild: picturedesk.com

Eine Million Arbeitnehmer sollen nach der Einführung des 12-Stunden-Tages die Gleitzeit-Zuschläge verlieren. Diese Befürchtung der Gewerkschafter bestätigte am Sonntag Abend der Chef der Industriellen-Vereinigung, Georg Kapsch. Lesen Sie hier mehr dazu!

Schramböck widerspricht

Auf die Bestätigung folgte am Montagvormittag das Dementi. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) widerspricht Kapsch: "Alle Zuschläge bleiben selbstverständlich erhalten", betonte sie im ORF-Radio, "Das gilt natürlich auch für die Gleitzeit."

Wenn der Arbeitgeber die elfte und zwölfte Stunde anordnet, gebe es wie heute bei der neunten und zehnten Stunde auch bei Gleitzeit Zuschläge. Das sei im Regierungsvorschlag so vorgesehen, so Schramböck.

Nach der Ankündigung der Ministerin rudert auch die Wirtschaftskammer zurück. Rolf Gleißner, stv. Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, streicht das Positive hervor. Man könne mit Gleitzeit "relativ frei bestimmen, ob man heute 8 oder 10 Stunden arbeitet und dafür an einem anderen Tag früher Schluss macht". Diese Modell würde nun auf 12 Stunden erweitert.

"Bei Gleitzeit fallen derzeit dann Überstundenzuschläge an, wenn auf Anweisung des Arbeitgebers mehr als 8 Stunden gearbeitet wird. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn in Zukunft statt höchstens zehn bis zu 12 Stunden am Tag gearbeitet werden kann. Da es hier um angeordnete, nicht um selbstbestimmte Arbeitszeit geht, liegt eine Überstunde mit Zuschlag vor", erklärt Gleißner.

Also was jetzt?

Im "Ö1-Mittagsjournal" spricht ein Arbeitsrechtler Martin Rizak über das komplizierte Thema. "Wir rätseln alle, worum's da geht", sagt er mit Blick auf den Gesetzesentwurf.

Man dürfe nun bis zu 12 Stunden am Tag "selbstbestimmt gleiten". In vielen Betrieben sei die Selbstbestimmung jedoch ein Mythos, es würden oft Überstunden in dem Modell versteckt. "Bleib doch mal länger", würde der Chef sagen. Im Rahmen der Gleitzeit sei das dann keine Überstunde, sondern ein Zeitguthaben. (red)