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Schubhaft-Verträge mit G4S sind ein "Pfusch"

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Die Grünen fordern den Ausstieg aus den Vereinbarungen zwischen dem privaten Sicherheitsdienstleister und der steirischen Gemeinde Vordernberg. Wie befürchtet enthalten sie Überschneidungen bei den hoheitlichen Aufgaben.

G4S wird das geplante Schubhaftzentrum führen. Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun kritisiert unter anderem, dass die Ausschreibung "falsch" gewesen sei, weil sie eindeutig Bewachungsleistungen zum Gegenstand hatte. "Schockierend" nennt Korun die "nicht vorhandene Abgrenzung der Sicherheitsdienstleistung der G4S und der - hoheitlichen - Bewachungsleistung der Polizei".

"Schockierend und skurril"

Als "Skurrilitäten" bezeichnet sie außerdem, dass G4S eine Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe für die Schubhäftlinge einrichte und "diese ist dann wohl auch für Beschwerden über G4S zuständig" sei und dass es einen Leiter geben soll, der ebenso wie sein Stellvertreter von G4S komme, das Zentrum aber von der Sicherheitsdirektion "verwaltet" werden solle.

Verträge kann man ändern

Davor hatte Vordernbergs SPÖ-Bürgermeister Walter Hubner erklärt, dass man die Verträge durchaus ändern könnte. In dem Dokument sei von Eskorte und Wachzimmerdienst, von Insassenaufsicht und Verstärkungskräften die Rede. Allerdings darf aus rein rechtlichen Gründen (Stichwort: Hoheitliche Aufgaben) die Bewachung nur bei der Exekutive liegen

G4S steht zunehmend unter Druck. Zuletzt hat es geheißen, das internationale Unternehmen hätte die haben.

Volksanwaltschaft startet Prüfung

Die Volksanwaltschaft hat unterdessen ein Prüfungsverfahren zu dem Schubhaftzentrum eingeleitet. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verträge zwischen Innenministerium und Gemeinde sowie zwischen dieser und G4S soll untersucht werden.

Die Volksanwaltschaft hegt Bedenken, weil eben bestimmte Aufgaben nicht an private Unternehmungen übertragen werden dürfen. Sie konzentriert sich auf die Frage, in welchem Umfang vertraglich definierte Leistungen durch die Polizei zu erbringen sind und inwieweit menschenrechtliche Gewährleistungspflichten berührt sind.

Die Bundesverfassung sieht vor, dass Aufgaben der Sicherheitsverwaltung hoheitlich - also in der unmittelbaren Verantwortung des Innenministeriums - zu vollziehen sind, so die Volksanwaltschaft. Eine Privatisierung polizeilicher Aufgaben ist weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich vorgesehen.