Steiermark

Schüler ging trotz Corona-Erkrankung einkaufen – Strafe

Ein Maturant ging trotz positivem Corona-Test einkaufen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt.

Heute Redaktion
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Der Schüler wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt (Symbolbild).
Der Schüler wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt (Symbolbild).
picturedesk.com

Am Donnerstag wurde am Grazer Straflandesgericht ein 20-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.140 Euro verurteilt, weil er trotz Covid-19- Erkrankung einkaufen gegangen war. Beim Prozess sagte er aus, dass er niemanden gehabt habe, der ihn versorgen hätte können. "Ich habe aus Not gehandelt", so der Schüler.

Mitbewohner widersprechen

Doch seine zwei WG-Mitbewohner widersprachen ihm. Zudem hätte er die beiden auch gefährdet, weil er keinen Mundschutz trug und den Mindestabstand missachtete.

Es gab häufig Streit. Als bei der 20-Jährige positiv getestet wurde, ging er trotzdem weiter einkaufen. Warum er nicht einen Bekannten, um Hilfe bat oder Lebensmittel bestellte, konnte er nicht genau sagen.

"Ich habe Handschuhe und einen Mundschutz getragen. Ich hatte zu niemandem Kontakt und bin gleich wieder nach Hause. Es war nicht meine Absicht, Leute in Gefahr zu bringen", beteuerte der Angeklagte. Immer Essen zu bestellen, könne er sich nicht leisten. Und seine beiden Mitbewohner hätte er nicht gefährdet.

Rassismus-Vorwurf

Ihnen warf er Rassismus vor: "Ich bin ein dunkelhäutiger Österreicher und merke, wenn ich anders behandelt werde." Das ließ einer der Mitbewohner nicht gelten: "Rassismus lasse ich mir nicht unterstellen, ich war einen Monat bei der Entwicklungshilfe in Afrika und möchte im Februar nach Südamerika." Er und der dritte Bewohner begaben sich sofort vorsichtshalber in Selbstisolation und baten den Kollegen, auch zuhause eine Maske zu tragen, was dieser ablehnte.

Richter Florian Farmer hatte für das Verhalten des Beschuldigten wenig Verständnis: "Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen, wird die Wirtschaft heruntergefahren, wegen Leuten wie Ihnen zahlen wir noch in 30, 40 Jahren." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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