Niederösterreich

Schüler müssen nach Treffen 2.000 Euro Strafe zahlen

Vier Schüler (17) trafen sich an einem Wochenende auf einer Picknickwiese. Obwohl sie den Abstand einhielten, setzte es eine saftige Strafe.

Stefanie Riegler
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Die Polizei schickte die Jugendlichen nach Hause, jeder von ihnen muss 500 Euro zahlen (Symbolbild).
Die Polizei schickte die Jugendlichen nach Hause, jeder von ihnen muss 500 Euro zahlen (Symbolbild).
picturedesk.com (Symbolbild)

Vier Jugendliche im Alter von 17 Jahren, darunter zwei Brüder, trafen sich am 20. Februar nach 20 Uhr auf einer Wiese am Kohlreithberg in Maria Anzbach (St. Pölten Land). Sie hatten Alkohol dabei und eine kleine Musikbox. Beim Treffen saßen sie auf einer Parkbank und wollten einfach ein bisschen abschalten. Dabei hielten sie auch den Mindestabstand ein .

Als plötzlich eine Polizeistreife vorbeikam, zeigten die Beamten zunächst Verständnis, nahmen ihre Daten auf und schickten die Schüler nach Hause. Wenige Tage später wurde die Strafe, die "Heute" nun vorliegt, mit der Post zugestellt.

Drei Haushalte trafen aufeinander

Für ihr Vergehen gegen das Covid-Maßnahmengesetz verhängte die BH St. Pölten gegen jeden der vier Jugendlichen je 500 Euro Strafe oder je 231 Stunden Ersatzhaft. Das macht insgesamt 2.000 Euro. 

Normalerweise sind für die Missachtung der Maskenpflicht oder die Nichteinhaltung des Mindestabstandes 50 bis 100 Euro vorgesehen. Die Begründung in diesem Fall: Bei dem Treffen nach 20 Uhr waren drei Haushalte anwesend.

Jugendliche häufig depressiv

Die Aufregung in den sozialen Netzwerken ist groß. Die Polizisten hätten nachsichtiger sein können, lautet etwa der Vorwurf. Gerade Jugendliche leiden in dieser Pandemie besonders. Laut einer Studie der Donau-Universität Krems in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien zeigen 56 Prozent depressive Symptome, 16 Prozent haben sogar Suizid-Gedanken. 

Auch der Vater der beiden Brüder zeigte sich im Gespräch mit "Heute" über die Höhe der Strafe verwundert: "Meine Söhne und ihre beiden Freunde haben den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten, das nächste Haus ist von dem Treffpunkt weit entfernt. Es fand also auch keine Ruhestörung statt", so der Niederösterreicher.

"Mit diesen Freunden haben meine Kinder regelmäßig Kontakt"

Ein befreundeter Jurist der Familie meinte zudem, dass hier der Strafbestand gar nicht gegeben sei, erzählte der Vater weiter. Denn zur physischen und psychischen Erholung dürfe man das Haus auch nach 20 Uhr verlassen. Auch ist der Kontakt mit Familienmitgliedern, sowie zu "einzelnen wichtigsten Bezugspersonen" gestattet.

"Mit diesen Freunden haben meine Kinder regelmäßig Kontakt. Außerdem sei es für die Jugendlichen wichtig, dass sie mal rauskommen und nicht nur vor dem Computer sitzen. Sie könnten sich ja auch im Kellerstüberl treffen, da ist es doch im Freien mit Mindestabstand in einer kleinen Gruppe besser", betonte der Vater der 17-Jährigen.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com