Der heutige Schulstart in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland hält einige neue Coronaregeln bereit.
Welche Regeln gelten, hängt nicht nur vom jeweiligen Bundesland, sondern auch von der Zahl der Infektionen ab. Dazu kann jede Schulleitung selbst Corona-Maßnahmen verhängen. Sie müssen aber von der Bildungsdirektion genehmigt werden.
In Wien müssen Schüler am ersten Schultag einen gültigen PCR-Test mitbringen. Auch die Einwilligung der Eltern für die Testungen sollte am ersten Schultag vorliegen. Fehlt das Eltern-Okay, gilt Maskenpflicht.
In Wien gibt's das ganze Schuljahr hindurch zwei PCR-Tests pro Woche, immer montags und mittwochs. Auf Schul-Wunsch auch freitags. Dazu kommt ein Antigen-Test.
Hier reichen hingegen ein PCR-Test und zwei Antigen-Tests pro Woche. Bei geringen Infektionszahlen endet die Testpflicht außerhalb Wiens nach drei Wochen überhaupt.
Geimpfte Lehrer brauchen drei Antigen-Tests, aber keinen PCR-Test. Den brauchen nur ungeimpfte Lehrer. Bis zu fünf Tests (davon einen PCR Test) müssen ungeimpfte Lehrer in Wien vorweisen. Ob ein Lehrer geimpft ist, weiß nur die Schulleitung (nicht die Kinder oder deren Eltern). Lehrer hingegen kennen den Impfstatus der Schüler.
Bildungsminister Heinz Faßmann will nicht alle Schüler in Quarantäne schicken, falls ein Schüler positiv sein sollte.