Wien

Schüsse, Messerstiche –  Bandenkrieg am Praterstern

Am Wiener Praterstern artete im Jänner ein Bandenkrieg unter Afghanen aus. Gleich fünf junge Männer stehen nun wegen versuchtem Mord vor Gericht.

Christian Tomsits
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    Anwältin Clara Abpurg verteidigt den Drittangeklagten in Wien.
    Anwältin Clara Abpurg verteidigt den Drittangeklagten in Wien.
    Lenger

    Mehrere Brüder und zwei Begleiter um die 20 Jahre fuhren am Abend des 15. Jänner zum Praterstern und trafen im Park in der Venediger Au (Leopoldstadt) auf mindestens 10 andere bis auf die Zähne bewaffnete junge Afghanen. "Komm her, damit ich dich schlachte!", rief einer. Dann wurde sofort mit Schreckschusspistolen aufeinander geschossen und mit Schlagstöcken losgeprügelt.

    "Aussprache" im Fußballkäfig

    Der Streit, der in einem Fußballkäfig im Park begann verlagerte sich später auf das Bahnhofsareal am Praterstern. Einer der insgesamt fünf angeklagten Afghanen soll dort ein mitgebrachtes Messer gezückt und auf einen der Brüder eingestochen haben – Mordanklage! 

    Doch vor Gericht servierten alle Angeklagten am Dienstag Ausreden und bekannten sich "nicht schuldig". Sicher ist also nur, dass ein Opfer durch acht Stich- und Schnittwunden lebensgefährlich verletzt wurde und auch einer der Angeklagten eine Schnittverletzung am Oberarm erlitt.

    Messerstich "in den A*sch"

    Der mit 32 Jahren älteste Fünftangeklagte war der einzige, der Am Landl einen Messerstich zugab. Er sei als Unbeteiligter vor Ort gewese, habe einem der Angreifer ein Messer abgenommen "und ihm damit in den A*sch gestochen". Anwalt Alexander Philipp, Verteidiger des Zweitangeklagten, meinte dass sein Mandant beim Bahnhof gar nicht mehr dabei gewesen sei und daher keinen Mordversuch begangen haben könne.

    Auch rivalisierter Clan steht vor Gericht

    Verteidigerin Clara Abpurg bestritt ebenso, dass ihr Mandant, einer der Brüder, versucht habe, einen Kontrahenten umzubringen. Der Prozess, der auf mehrere Tage anberaumt ist, wurde vertagt. Auch das Opfer steht übrigens für die Sache vor Gericht – der Prozess findet ebenfalls am Landl statt.

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