Beweisvideo aufgetaucht

Schüsse vor Nachtclub – Anklage wegen versuchten Mordes

Vor einem Lustenauer Nachtclub sind bei einer Schießerei im Jänner zwei Männer schwer verletzt worden. Nun wurde Anklage erhoben.
Dominik Mayer
06.12.2024, 13:28
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Nach monatelangen Ermittlungen ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch klar, dass es sich bei dem Schützen um Ali Haydar D. handelt. Sie hat gegen ihn Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Falls diese rechtskräftig wird, kann es zum Prozess kommen, in dem die Schuldfrage rund um jenen Vorfall geklärt wird, der sich Anfang des Jahres vor dem Nachlokal "Sender" in Lustenau zugetragen hatte.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Jänner wurden im Außenbereich des Clubs zwei Männer angeschossen und schwer verletzt. Der Täter flüchtete – vermutlich mit einem schwarzen SUV. Die Polizei ging von einer Vorgeschichte zwischen dem Täter und den Opfern aus. Trotzdem gestalteten sich die Ermittlungen schwierig.

Acht Falschaussagen

Nach Ansicht der Anklagebehörde sollen insgesamt acht Männer Ali Haydar D. durch Falschaussagen gedeckt haben. Kommende Woche müssen sich allesamt vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ein Video soll beweisen, dass die Aussagen der Männer nicht stimmen können.

Verdächtiger auch in weiteren Fall verwickelt

Zum Zeitpunkt der Tat in Lustenau befand sich der mutmaßliche Schütze bereits wegen eines anderen Vorfalls auf der Flucht. D. soll im April 2023 an der Abgabe von Schüssen und dem versuchten Sturm auf ein Wohnhaus in Bregenz beteiligt gewesen sein. Auch wegen diverser Drogendelikte wurde der Mann gesucht.

Sein mutmaßlicher Komplize wurde bei dem Prozess im Februar von der Beteiligung an der Schussabgabe auf das Bregenzer Haus freigesprochen, aber wegen anderer Delikte verurteilt.

In Basel festgenommen

Nach Ali Haydar D. wurde also nur wegen des Vorfalles in Bregenz gefahndet. Wenige Wochen nach den Schüssen vor dem Nachtclub wurde der damals 27-Jährige deshalb in Basel bei einer Zufallskontrolle der Kantonspolizei identifiziert und festgenommen. Mittlerweile ist er nach Österreich ausgeliefert worden und steht auch in dem Fall von Lustenau unter dringendem Tatverdacht.

Wenn die Anklage rechtskräftig wird, muss sich der Mann wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten. Der Strafrahmen beträgt dabei zehn bis 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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