Politik

Schulbehörde kann Herbstferien absagen

Heute Redaktion
Teilen
Herbstferien können auch entfallen.
Herbstferien können auch entfallen.
Bild: Unsplash

Am 15. Mai hat der Nationalrat die Herbstferien fixiert. Jetzt ist auch das Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Detail: Die Herbstferien können auch entfallen.

Und zwar können Herbstferien entfallen, wenn es dafür "zwingende schulorganisatorische oder im öffentlichen Interesse gelegene Gründe" gibt. Dann muss die Schulbehörde mit Verordnung den Entfall "für einzelne Schulen oder Schularten" festlegen.

Die Gründe

"Heute" fragte im Bildungsministerium nach, welche Gründe das sein können. Die Antwort: Es geht um Berufspraktika, die etwa in BHS vorgesehen sind. Fallen diese in den Zeitraum der Herbstferien, sind die freien Tage zu canceln.

Verloren sind sie für betroffene Schüler nicht: Sie bekommen dafür die Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie fünf schulautonome Tage frei.

(red)