Politik

Schuldig! Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt

Der Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit verurteilt worden - nicht rechtskräftig.

Am Freitag wurde das Strache-Urteil verkündet. 
Am Freitag wurde das Strache-Urteil verkündet. 
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wurde am heutigen Freitag ein Urteil verkündet. Ihm und dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wurden von Seiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.

Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet. Im Falle von Schuldsprüchen drohen beiden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Im Fall von Schuldsprüchen wurden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren erwartet. Nun steht fest: 

Die beiden Angeklagten werden - nicht rechtskräftig - verurteilt. Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten: für Walter Grubmüller ein Jahr Haft bedingt, bei Strache sind es 15 Monate bedingt.

Der Ex-FPÖ-Obmann Strache wurde also in erster Instanz schuldig gesprochen und wird wegen Bestechlichkeit verurteilt – nicht rechtskräftig. Er hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen – was er laut Experten auch machen wird. 

Laut Verteidigern keine Unrechtmäßigkeit

Strache-Verteidiger Johann Pauer hatte zuvor in seinem Schlussplädoyer festgestellt, dass die Annahmen der WKStA "zur Gänze falsch" und durch das Beweisverfahren widerlegt seien. Die inkriminierten Spenden an die FPÖ seien nicht im Zusammenhang mit dem PRIKRAF erfolgt, sondern "aus Wut über die SPÖ".

Video: Das sagte Strache nach dem Schuldspruch:

Update 29.08.2022

Fast genau ein Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil wurde dieses vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben. Demnach seien entlastende Chat-Nachrichten nicht ausreichend gewürdigt worden. Die abschließende Urteilsbegründung sei außerdem "in sich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar". Der Prozess wird wiederholt – mehr dazu hier. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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    Der Bestechungsprozess gegen H.C. Strache ist am Montag fortgesetzt worden.
    Der Bestechungsprozess gegen H.C. Strache ist am Montag fortgesetzt worden.
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com