Politik

Schulen sollen Noten selbständig abschaffen dürfen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia.com

Ein Entwurf des Bildungsministeriums zum Schulrechtspaket sieht nun vor, dass die Schulnoten doch nicht automatisch abgeschafft werden sollen. Die Schulen dürfen demnach selbst entscheiden, ob sie verbale beurteilen, oder nicht. Der Entwurf muss noch mit der ÖVP abgestimmt werden.

Die jeweiligen Schulstandorte sollen künftig selbst entscheiden, ob sie die Noten Eins bis Fünf behalten wollen, oder  lieber auf alternative Leistungsbeurteilungen zurückgreifen.
"Es erscheint zweckmäßig, die Entscheidung darüber, ob das bekannte Notensystem oder anstelle der Noten eine Beratung und Information der Erziehungsberechtigten über die Leistungs- und Entwicklungssituation des Kindes zur Anwendung kommen sollen, der Schulautonomie am Standort zu übertragen", zitierte die "Presse" aus dem neuen Papier.

Künftig sollen Eltern, Lehrer und Direktor gemeinsam über die Abschaffung der Noten entscheiden. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der Direktor.

Eltern können Einspruch erheben

Schmeckt den Eltern die Entscheidung an der Schule nicht, dann gibt es laut dem neuen Entwurf eine typisch österreichische Lösung: Sie haben die Chance, sich individuell durchzusetzen: "Den Erziehungsberechtigten soll es unbenommen sein, in Ergänzung zur autonomen Entscheidung am Standort für ihr Kind eine der beiden Varianten zu wählen“, heißt es laut "Presse" in dem Papier. Das Kind erhält also ein zusätzliches Zeugnis – entweder in Ziffernform oder als Pensenbuch, Lernfortschrittsdokumentation etc.

Sitzenbleiben nur auf Wunsch

Der Entwurf sieht auch eine Abschaffung des Sitzenbleibens in der Volksschule vor. „Das neue System [. . .] bringt es mit sich, dass Kinder der 1. bis zur 3. Schulstufe jedenfalls zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe, also bis in die 4. Klasse, berechtigt sind", wird aus dem Papier zitiert. Die erste bis dritte Klasse kann also nur noch freiwillig wiederholt werden. "In Ausnahmefällen und -situationen sind die Erziehungsberechtigten [. . .] ausdrücklich auf die (in der Schullaufbahn einmalige) Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens einer Schulstufe [. . .] hinzuweisen", ist im Entwurf zu lesen.

Weiters soll es künftig ein komplettes Informationssystem geben. In sogenannten Bewertungsgesprächen sollen die Eltern über den Lern- und Entwicklungsstand, über Fortschritte, Stärken und Begabungen informiert werden. Darüber hinaus soll es am Ende des Wintersemesters und am Ende des Unterrichtsjahres eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation geben.