Politik

Schulschwänzer müssen künftig angezeigt werden

Schule schwänzen wird künftig nicht nur ins Geld gehen, sondern auch zwingend zu einer Anzeige führen. Das sieht ein neues Gesetz vor.

Heute Redaktion
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Schulschwänzer werden künftig härter sanktioniert.
Schulschwänzer werden künftig härter sanktioniert.
Bild: iStock/Symbolbild

Schulpflichtverletzungen werden derzeit auf Basis eines Fünf-Stufen-Plans geahndet, an dessen Ende erst Verwaltungsstrafen zu finden sind. ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann plant aber neue Regeln, bei denen es vor allem Schulschwänzern an den Kragen geht. So müssen (!) künftig Schulpflichtverletzungen verpflichtend angezeigt werden, wenn Schüler dem Unterricht mehr als drei (volle) Tage ungerechtfertigt fernbleiben. Das heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Die drei Tage sind dabei nicht am Stück gemeint, sondern werden auf die gesamte neunjährige Schulpflicht summiert. Außerdem können Schulen ab kommendem Schuljahr Schüler als "Sofortmaßnahme" verwarnen. Zu der Anzeigepflicht über drei Tage kommt noch eine Mindeststrafe. Die beträgt mindestens 110 Euro und maximal 440 Euro.

Das bisherige Fünf-Stufen-Verfahren hat sich in der Anwendung an den Schulen als administrativ zu aufwendig erwiesen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht, klagten Lehrer. Im Rahmen einer Novelle des Schulpflichtgesetzes wird das Verfahren jetzt deutlich gestrafft und beschleunigt, Start im Schuljahr ab September 2018. (red)