Oberösterreich

Schulstart: Es wird kein Distance Learning mehr geben

Am Montag sind in Oberösterreich die Semsterferien zu Ende. Für Schüler und Lehrer wird sich einiges zum Schulstart ändern.
24.02.2022, 16:18

Gut erholt gehen Oberösterreichs Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrpersonal am Montag in das zweite Schulsemester. Und auf alle warten einige Änderung in Bezug auf die Corona-Maßnahmen. Das wichtigste:  Distanace Learning hat ausgedient. Es werden nur noch infizierte Kinder abgesondert.

Neu für die Oberösterreicher ist allerdings auch, dass Kinder aller Schulstufen im Unterricht keine Maske mehr tragen müssen. Zudem sind mehrtägige Schulveranstaltungen wieder erlaubt. Mündliche Matura und Abschlussprüfungen finden dieses Jahr wieder wie gewohnt für alle statt.

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Hier die aktuellen Maßnahmen-Änderungen, die ab Montag gelten im Überblick:

Mit 28.2.:

Kein gesondertes Absonderungsreglement mehr für den Schulbereich. Das heißt  Distance Learning wird nicht mehr verordnet. Infizierte Kinder werden von den Gesundheitsbehörden im Bedarfsfall abgesondert.

Allerdings können Schulen autonom entscheiden, dass Klassen nach Hause geschickt werden, etwa wenn besonders viele Corona-Fälle innerhalb einer Klasse auftreten

Es gibt Rückkehr zur Präsenzpflicht in allen Schulen. Einzige Ausnahme: Schüler und Schülerinnen aus einer Riskogruppe können weiter daheim bleiben, allerdings müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Externe Personen (z.B. Zeitzeugen, Vereine etc.) können wieder an die Schulen kommen. Für sie gilt die 3G-Regel.

Nächste Schritte ab 5.3.:

Die Maskenpflicht für geimpfte bzw. genesene Lehrerinnen und Lehrer während des Unterrichts entfällt. 

Tests bleiben

"Die weiteren derzeit geltenden Maßnahmen bleiben bis auf Weiteres aufrecht - etwa, was die Testungen oder die FFP-2-Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts betrifft", betont das Unterrichtsministerium gegenüber "Heute". Das heißt es wird weiterhin zwei PCR-Tests und einen Antigen-Test pro Woche geben.

Ungeimpftes Schulpersonal und Lehrer müssen müssen zwei Mal pro Woche ein Attest eines PCR-Tests vorlegen.

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