Politik

Schweigepflicht für Priester & Co vor Aus

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:38

Pläne für eine Änderung der Strafprozessordnung lassen seit Mittwoch die Wogen hochgehen. Betroffen davon ist die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten, Ärzten, Notaren, Journalisten und Priestern.

Diese Pflicht könne mit dem Entwurf von Justizministerin Karl (ÖVP) „problemlos ausgehebelt“ werden, so der Vorwurf der Rechtsanwaltskammer. Mehr noch: Die Anwälte werfen Karl vor, ihre Pläne an der Begutachtung „vorbeigeschleust“ zu haben. Kritik gibt es auch von der SPÖ und der Opposition. Das Ministerium weist die Vorwürfe zurück.

Daten in Gefahr

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des Paragrafen 112 StPO vor, der die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern bei Berufsgruppen regelt, die die verschwiegene Behandlung ihnen überlassener Daten und Informationen zu wahren haben. Das betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Journalisten und auch Geistliche. Der Regierungsvorlage zufolge sollen einer Straftat beschuldigte Vertreter dieser Berufe künftig nicht mehr wie bisher der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen können.
Nicht einmal im Nachhinein informiert

Wie Wolff betonte, hätte diese Änderung „in der Begutachtung verheerende Kritik erfahren. Diese Pläne wären im Rahmen eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens von allen Experten in der Luft zerrissen worden. Das wusste auch das Justizministerium und ließ die betreffende Passage deshalb erst nach Ende der Begutachtung hinzufügen.“ Die betroffenen Berufsgruppen und die Öffentlichkeit seien darüber nicht einmal im Nachhinein informiert worden.
Wolff ortet eine „inakzeptable Vorgehensweise“, zumal es - sollte der Gesetzesentwurf beschlossen werden - „künftig ein Leichtes ist, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt“.
„Das ist Aserbaidschan“

Der Anwälteverband fordert daher das Parlament nachdrücklich auf, die geplante Gesetzwerdung zu verhindern: „Sollten die Regierungsparteien im Parlament dieses Gesetz nun einfach durchwinken, wäre der Skandal perfekt. Wenn wir in Österreich noch einen Funken politischen Anstand besitzen, muss das Parlament diesen Gesetzesentwurf ablehnen.“
Die Rechtsanwälte sehen offenbar auch einen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der brisanten Telekom-Austria-E-Mails: „Wenn man sich den zeitlichen Ablauf vor Augen hält zwischen Begutachtungsende und Ministerrat, sticht das Ereignis der Veröffentlichung der Telekom-E-Mails am 15. Februar ins Auge. Unserer Meinung nach könnte das ein Anlass für die nachträgliche Änderung des Gesetzesentwurfes sein“, zitiert das Magazin „News“ den ÖRAK-Präsidenten. „Das ist nicht Ungarn, das ist Aserbaidschan.“
Ministerium: Berufsgeheimnis „doppelt gestärkt“

Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. Die betreffende Novelle sei keineswegs still und leise geändert worden, sagte der zuständige Sektionschef Christian Pilnacek gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal. Alle Änderungen seien auf Basis der Begutachtung vorgenommen worden und außerdem auf der Website des Parlaments einsehbar. Im Ministerium spricht man von einer zeitlichen „Straffung“ der Verfahren, die aber keineswegs die Rechte Betroffener einschränke

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