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Frau entlassen, weil sie Hoden nicht waxen wollte

Die Chefin eines Kosmetiksalons in der Schweiz und ihre Angestellte sind sich in die Haare geraten. Streitpunkt: Genital-Enthaarung.

Heute Redaktion
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Die Frau wollte den Intimbereich eines Kunden nicht enthaaren
Die Frau wollte den Intimbereich eines Kunden nicht enthaaren
Bild: iStock (Symbolbild)

Patricia* hat einen Brief der Arbeitslosenkasse erhalten. Darin wird sie aufgefordert, die genauen Umstände zu erklären, die zum Verlust ihrer Stelle geführt haben. Ihr einstiger Arbeitgeber hatte die Kündigung nämlich mit der folgenden Aussage begründet: "Sie weigerte sich, Männer zu enthaaren."

Patricia fürchtet nun, dass ihr die Arbeitslosengelder gekürzt oder gar gestrichen werden. Das Gesetz sieht nämlich vor, Arbeitnehmer, die ihren Job aus eigenem Verschulden verlieren, zu sanktionieren.

Also wehrt sie sich: "Es ist falsch zu sagen, dass ich mich weigere, Männer zu enthaaren", protestiert Patricia. "Wegen meines Schamgefühls und aus Hygienegründen möchte ich die Hoden der Herren aber nicht anfassen."

Die 40-Jährige gab ihrer Arbeitgeberin an, sich dabei nicht wohl zu fühlen und damit keine Erfahrung zu haben. Auch auf der Website des Kosmetikstudios seien keine Genital-Enthaarung in den Dienstleistungen aufgeführt.

"Nicht angebracht, dies zu verlangen"

Françoise Favre, Assistenzleiterin des kantonalen Arbeitsamts Waadt, kann sich zu dem Fall nicht im Detail äußern. "Es wurde diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen", sagt sie.

"Aus persönlicher Sicht scheint es mir nicht angebracht zu sein, so etwas zu verlangen, vor allem wenn es sich um keine in einem Beruf übliche Praxis handelt." Favre betont, dass sich das Arbeitslosenamt nicht in erster Linie um Sanktionen, sondern um die Wiedereingliederung der Stellensuchenden bemüht.

*Name der Redaktion bekannt. (red)