Coronavirus
Auch Schweiz schränkt Leben der Bürger jetzt massiv ein
Die Schweiz hat einschneidende Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen: Discos müssen komplett sperren, die Maskenpflicht wird ausgeweitet.
"Wir haben keine Zeit zu verlieren", mit diesen Worten stimmte die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am heutigen Mittwoch die Bevölkerung auf das ein, was noch kommen sollte. Die Regierung hat eine massive Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen, die bereits ab Mitternacht gültig sein sollen. Damit wollen die Eidgenossen einen zweiten Lockdown – wie ab 2. November im benachbarten Deutschland – verhindern.
"Die Schweiz ist jetzt ein Hotspot auf europäischem Gebiet", so Gesundheitsminister Alain Berset. Momentan liege man weit über der als problematisch betrachteten Inzidenz von 60. Die Reproduktionszahl der Schweiz liege momentan bei rund 1,7. "Diese Reproduktionszahl müssen wir halbieren!"
"Die Maßnahmen sind einschneidend, aber unabdingbar", erklärte Berset weiter. Das soziale und gesellschaftliche Leben werde eingeschränkt. Trotzdem seien diese Schritte nötig. "Man kann aber nicht in ein Restaurant gehen und Essen, ohne seine Kontaktdaten anzugeben. Das geht einfach nicht mehr."
Folgende Maßnahmen wurden heute vom Schweizer Bundesrat beschlossen:
➤ Discos und Tanzlokale werden komplett geschlossen.
➤ Sperrstunde für Bars und Restaurant um spätestens 23 Uhr.
➤ Höchstens vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen, ausgenommen sind Familien mit Kindern.
Nur noch 10 Personen bei Familienfeiern
➤ Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt.
➤ Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen
➤ Auch Demonstrationen und Unterschriftensammlungen sind mit Schutzvorkehrungen weiterhin erlaubt.
➤ Die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum wird auf 10 beschränkt.
➤ Kontaktsport ist verboten, mit Ausnahmen im professionellen Bereich.
➤ Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen (ab 2. November).
Maskenpflicht im öffentlichen Raum
➤ Ausweitung der Maskenpflicht: Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden.
➤ Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
➤ Auch in Schulen ab der Oberstufe (Sekundarstufe 2) gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine ...
➤ Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros).