Am Sonntag, 15.02.2026, kam es gegen Mittag auf der Bundesstraße B3 im Bereich Gossam im Bezirk Melk zu einem folgenschweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang.
Ein Pkw-Lenker war von Krems kommend in Fahrtrichtung Emmersdorf unterwegs, als er aus bislang ungeklärter Ursache links von der Fahrbahn abkam und frontal gegen einen Baum prallte. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Fahrzeug massiv deformiert und der Lenker im Wrack eingeklemmt.
Die Feuerwehren Gossam, Emmersdorf, Maria Laach, Aggsbach-Markt und Willendorf wurden von der Bereichsalarmzentrale zur Menschenrettung alarmiert. Seitens der Rettungsleitstelle Notruf Niederösterreich wurden ein Rettungswagen sowie ein Notarzt-Einsatzfahrzeug des Roten Kreuzes Melk und der Notarzthubschrauber C2 aus Krems entsandt.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnte der Notarzt jedoch nur noch den Tod des Lenkers feststellen. In weiterer Folge musste der tote Lenker von den Feuerwehren mittels hydraulischer Rettungsgeräte aus dem stark beschädigten Fahrzeugwrack geborgen werden.
Für die anschließende Fahrzeugbergung wurde die Feuerwehr Melk mit einem Wechselladerfahrzeug samt Kran nachalarmiert. Nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme konnte die Bergung durchgeführt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Für die Dauer des gesamten Einsatzes war die Bundesstraße B3 im Unfallbereich vollständig gesperrt.
Laut der Landespolizeidirektion war ein 18-jähriger deutscher Staatsbürger mit einem Pkw mit deutscher Zulassung um 11.37 Uhr auf der Bundesstraße 3 im Freilandgebiet von Gossam unterwegs. Aus bislang unbekannter Ursache geriet er auf gerader Strecke links von der Fahrbahn ab, fuhr rund 30 Meter im Bankett und kollidierte frontal mit einem Baum.
Der Lenker befand sich alleine im Fahrzeug und wurde eingeklemmt. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des 18-Jährigen feststellen.
"Ein im Begegnungsverkehr befindlicher Unfallzeuge konnte weder eine Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers noch einen Wildwechsel oder sonstigen Grund für das Abkommen des Fahrzeuges von der Fahrbahn feststellen", heißt es seitens der Landespolizeidirektion.