Der Fall regt auf: Seit Oktober 2021 war ein 54-jähriger Niederösterreicher bei einem Unternehmen als Angestellter beschäftigt gewesen, bis im Dezember 2025 Schluss war.
Die letzten sechs Monate arbeitete der 54-Jährige, erhielt dafür aber kein Gehalt mehr! Der Angestellte war laut der AK Niederösterreich von seinem Arbeitgeber immer wieder vertröstet worden. Das letzte Gehalt hatte er im Juni des Vorjahres bekommen, erst im Dezember wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer.
Zum Glück gerade noch rechtzeitig! Denn im Handels-Kollektivvertrag gilt eine Verfallsfrist von sechs Monaten, danach können Ansprüche verloren gehen, klärt die AK Niederösterreich auf.
"Wir unterstützten ihn beim berechtigten vorzeitigen Austritt und forderten das offene Gehalt, anteilige Sonderzahlungen, Resturlaub und Kündigungsentschädigung ein. Insgesamt ging es um knapp 50.000 Euro", heißt es seitens der AK.
Bitter: Das Unternehmen meldete Insolvenz an – die AK brachte die Ansprüche beim Insolvenzentgeltfonds ein.
"Wenn ein Unternehmen länger das Entgelt nicht zahlen kann, bitte nach spätestens zwei Monaten zur Beratung kommen und nicht sechs Monate zuwarten. Dann kann schon ein Teil der Ansprüche verfallen sein", erklärt Gmünds AK-Bezirksstellenleiter Jürgen Binder.
Gegenüber "Heute" erklärte Binder, dass man in dem Fall für den Betroffenen knapp 50.000 Euro holen konnte: "Das Entgelt wurde seitens des Insolvenzfonds bereits an den Dienstnehmer überwiesen."