Sechs Stunden am Tag, manchmal auch länger, übte die Tochter einer Mieterin Klavier – sehr zum Ärger des Nachbarn eine Etage darunter. Der Mann fühlte sich durch das tägliche Musizieren gestört und zog vor Gericht, um die Spielzeit auf maximal 1,5 Stunden pro Tag begrenzen zu lassen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Beschwerde des Klägers ab.
Der Streit drehte sich um eine Wohnung in Wien-Landstraße. Die Beklagten bewohnen eine Dachgeschosswohnung. Der Kläger, der im Stock darunter lebt, fühlte sich durch das Klavierspiel gestört und wollte eine drastische Begrenzung der Übungszeit erreichen.
Das Bezirksgericht Innere Stadt lehnte seine Klage zunächst ab. Das Berufungsgericht kam ihm teilweise entgegen und legte eine Höchstgrenze von sechs Stunden Klavierspiel pro Tag fest – allerdings nur innerhalb festgelegter Zeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr; Samstag, Sonntag und Feiertage, 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
Ob eine Lärmbelästigung vorliegt und ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, kann nicht pauschal festgelegt werden. "Es gibt zwei Kriterien. Der Lärm muss ortsunüblich sein und dieser Lärm muss die Person in der ortsüblichen Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigen", erklärt dazu Rechtsmittelrichter Martin Eberwein.
Im vorliegenden Fall argumentierte das Berufungsgericht, dass sechsstündiges Klavierspiel zwar nicht ortsüblich sei, aber keine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung des Klägers vorliege.
Der vom Lärm geplagte Mieter legte daraufhin Revision ein und forderte erneut eine Begrenzung auf maximal 1,5 Stunden täglich. Die Beklagten hingegen beantragten, die Beschwerde zurückzuweisen. Der Oberste Gerichtshof kam schließlich zum Schluss, dass das Klavierspiel in der vorgegebenen Zeit zulässig sei.
Ausschlaggebend war unter anderem die technische Analyse des Schallpegels: In der Wohnung des Klägers sei das Klavierspiel nur in bestimmten Räumen überhaupt hörbar, und bei geschlossenen Fenstern sei es kaum wahrnehmbar. Auch im Vergleich zu anderen Geräuschquellen, wie Fernsehen oder Radio, falle das Klavierspiel nicht wesentlich ins Gewicht. Der Dauerschallpegel in der Wohnung wird durch das Klavierspielen außerhalb der festgelegten Ruhezeiten also nicht relevant erhöht.
Laute Nachbarn können oft zum Problem werden. Wohngebiet, Lautstärke, Häufigkeit der Lärmbeeinträchtigung und auch die Tageszeit werden im Zuge eines zivilrechtlichen Verfahrens berücksichtigt. Entschieden wird im Einzelfall.
Eberwein empfiehlt grundsätzlich: "Zunächst einmal miteinander reden". Ein gerichtliches Verfahren sollte immer die Ultima Ratio sein. Wenn man den Weg zum Gericht einschlägt, empfiehlt es sich, die Lärmbelästigung genau zu dokumentieren und auch mittels Video- oder Tonaufzeichnungen festzuhalten. Auch Zeugen können hilfreich sein.