60.000 Euro Beute

Serieneinbrecher reiste für Coups aus Moldawien an

Ein 28-Jähriger reiste aus seinem Heimatland nach Wien, um hier in Einfamilien- und Kleingartenhäuser einzubrechen. Nun bekam er die Rechnung dafür.
Thomas Peterthalner
03.03.2025, 12:36
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In Handschellen wurde ein Moldawier Montag in den Gerichtsaal am Wiener Landl geführt. Der 28-Jährige soll 26 Einbrüche in Wien und Niederösterreich begangen haben, der Schaden beträgt rund 60.000 Euro. "Er stieg immer in der Nacht und bei Dämmerung in Einfamilien- und Kleingartenhäuser in und um Wien ein", erklärte die Staatsanwältin.

Der Moldawier hebelte Türen aus, schlug Fenster ein, durchwühlte dann die Zimmer – und verschwand mit der Beute. Festen Wohnsitz hatte er keinen, die Ermittler nahmen den Mann in einem Wiener Hotel fest. Seit 26. November sitzt er nun in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.

Für Einbrüche angereist

Den harschen Umgangston im Häf'n ist der 28-Jährige schon gewohnt. Wegen eines anderen Delikts saß der Moldawier neun Jahre in seiner Heimat ab. Nach seiner Entlassung Ende 2023 soll er dann sofort nach Wien gefahren sein, um hier mit Einbrüchen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Laptops, Handys, Fahrräder, Waffen, Werkzeuge, Schmuck, Uhren und sogar Bierflaschen – laut Anklage war nichts vor ihm sicher. Die Einbruchsserie dauerte von Mai bis November 2024.

DNA-Spur führten zu Verdächtigen

Der Angeklagte wollte das gar nicht leugnen. "Ich bekenne mich schuldig", so Alexandro H. vor Gericht. "Ich habe die Sachen verkauft, um davon zu leben." Über DNA-Spuren an den Tatorten war ihm die Polizei auf die Spur gekommen. Noch bevor er sich in die Republik Moldau absetzen konnte, klickten die Handschellen. "Wie kann man so werden?", fragten sich Einbruchsopfer fassungslos im Zeugenstand. "Es ist ein schreckliches Gefühl, in ein Haus zu kommen, in das eingebrochen wurde."

Angeklagtem war Urteil zu hoch

Urteil am Montag: Fünf Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls bzw. Einbruchs – nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten war das Urteil zu hoch. Er will nun mit seiner Verteidigerin Berufung gegen den Spruch einlegen, der Ausgang ist ungewiss. Die Unschuldsvermutung gilt.

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{title && {title} } pet, {title && {title} } 03.03.2025, 12:36
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