Wien

Warum die Section Control auf der A 23 nicht blitzt

"Heute" löste das Rätsel der nicht blitzenden Blitzer auf der Südosttangente. Schuld ist – wie derzeit an vielem – die Corona-Krise und ihre Folgen. 

Claus Kramsl
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Die – noch – inaktive Section Control auf der A 23.
Die – noch – inaktive Section Control auf der A 23.
privat

Die Anfang Mai auf der Tangentenbaustelle bei der Hochstraße St. Marx installierte Section Control ist weiter inaktiv. Erst „demnächst“ soll scharf geschossen werden. Aber warum?

Ministerium oder Asfinag - wer hat's verbummelt?

Von Seiten der Asfinag hieß es am Montag, dass der Bescheid des Verkehrsministeriums fehlt – „Heute“ berichtete. Vom Ministerium hieß es dann Dienstagvormittag, dass die zuständige Stelle noch gar keine Projektunterlagen erhalten habe.

Geräte versetzt, neues Gutachten nötig

Jetzt aber ist das Rätsel gelöst: Das Bauvorhaben Generalerneuerung Hochstraße St. Marx wurde Corona-bedingt adaptiert und zeitlich umgeplant. Im Zuge dessen wurde auch die Section Control etwas versetzt. Damit war auch das alte Gutachten hinfällig, das für die Genehmigung der "Blitzer" aber zwingend nötig ist. Ein neues muss her. Das wird nun von der MA 46 erstellt und dem Verkehrsministerium zur Prüfung übermittelt. Passt alles, werden die Kameras scharf gestellt. Noch im Juli soll es soweit sein, heißt es aus dem Ministerium zu "Heute".

Die Erklärung der Asfinag im Wortlaut:

"Das Bauvorhaben Generalerneuerung Hochstraße St. Marx wurde auch Corona-bedingt adaptiert und zeitlich umgeplant. Dies betrifft vor allem die Verkehrsphasen und die Bauzeitpläne, da die schon über mehrere Jahre akkordierten Sperren von Rampen eingehalten werden müssen und die Bauzeit nicht einfach nach hinten verschoben werden kann. Diese äußerst komplexe Arbeit (wir sanieren 30 Brücken) ist in den Monaten April und Mai durchgeführt worden. Die Section Control wurde in diesem Zuge ebenfalls adaptiert, sprich etwas versetzt. Für die Genehmigung einer Section Control ist zuvor auch immer ein Gutachten erforderlich. Und dieses Gutachten muss aufgrund der geänderten Kilometrierung neu gemacht werden. Sobald dieses vorliegt, kann dann die Behörde (in dem Fall das BMK) auch erst die entsprechende Verordnung dazu machen. Es handelt sich also nicht um ein Versäumnis, sondern eine normale Vorgangsweise, die durch die Corona-Pause und die anschließenden Änderungen bedingt ist. Und bei einer Section Control muss alles absolut exakt und auf den Meter genau sein. Das gilt auch für die rechtliche Komponente", so ein Asfinag-Sprecher zu "Heute".

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