Oberösterreich

Securityfirma streicht Lohn und wirft Mitarbeiter raus

Eine Bewachungsfirma in Oberösterreich verlor einen Auftrag an die Konkurrenz. Die Schuld bekamen 2 Mitarbeiter – Lohn gestrichen, fristlos entlassen!

Rene Findenig
zwei Mitarbeiter sollten dafür büßen, dass ihr Chef einen wichtigen Auftrag verlor.
zwei Mitarbeiter sollten dafür büßen, dass ihr Chef einen wichtigen Auftrag verlor.
Getty Images/iStockphoto/Symbolbild

Als eine oberösterreichische Bewachungsfirma einen größeren Auftrag an einen Konkurrenten verlor, sollte das die Belegschaft ausbaden. Der Chef warf zwei Mitarbeitern geschäftsschädigendes Verhalten vor, strich ihnen den Lohn und entließ sie fristlos. Die zwei Mitarbeiter waren sich jedoch keiner Schuld bewusst – im Gegenteil, sie hätten sich aufopferungsvoll um ihre Aufgaben gekümmert und sie besten Wissens und Gewissens erledigt.

Der Fall wanderte schließlich vor das Arbeits- und Sozialgericht, wo sich eine Rechtsexpertin der Arbeiterkammer für die beiden Betroffenen in den Ring warf. Am Freitag der Knalleffekt: Das Gericht sah es ebenso, dass das Verhalten der Arbeitnehmer keinerlei Einfluss auf den Verlust des Auftrages gehabt habe und daher die Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Den Arbeitnehmern wurde jeweils eine Kündigungsentschädigung zugesprochen.

13.500 Euro vor Gericht erstritten

Auch ihren einbehaltenen Lohn bekommen die zwei Mitarbeiter. Und nicht nur das: Darüber hinaus waren auch Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und unbezahlte Überstunden fällig. In Summe ergab das einen Betrag in der Höhe von rund 13.500 Euro brutto, berichtet die Arbeiterkammer in einer Aussendung. Sie berichtet auch davon, dass dies kein Einzelfall sei. Immer wieder werde mit vorgeschobenen Gründen versucht, Ansprüche bei Kündigungen abzublocken.

Erst kürzlich machte eine Arbeiterkammer-Intervention in Oberösterreich von sich reden: 29 Oberösterreicher bestellten im April 2022 insgesamt 166 Tonnen Pellets bei einem Linzer Anbieter. 300 Euro pro Tonne wollte der Anbieter dafür haben – insgesamt 49.800 Euro. Das Geschäft kam zustande, alle waren einverstanden. Im August wollte der Anbieter aber 114.800 Euro (+65.000 Euro!) dafür haben, oder es käme zu keiner Lieferung. Die AK intervenierte, der Anbieter musste zum ursprünglich vereinbarten Preis liefern.

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