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Seenotretter in zweiter Instanz freigesprochen

Heute Redaktion
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"Lifeline"-Kapitän Claus-Peter Reisch wurde am Dienstag in Malta in zweiter Instanz freigesprochen. Im Mai wurde er von einem Gericht zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.

Wende im Rechtsstreit rund um den deutschen "Lifeline"-Kapitän Claus-Peter Reisch. Ein Berufungsgericht in Malta sprach den Seenotretter frei. Im Mai des vergangenen Jahres wurde Reisch noch zu einer Geldstrafe in der Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Als Begründung gab das Gericht damals an, dass das Schiff nicht ordnungsgemäß registriert gewesen sei.

Schon die erste Instanz stellte klar, dass die Rettung von Menschen keine Geschäftstätigkeit, sondern ein humanitärer Akt ist. Im Juni 2018 rettete Reisch und die Lifeline-Crew 230 Menschen das Leben.

62 Seiten geben Reisch Recht

In weiterer Folge wurde das Schiff tagelang auf hoher See blockiert. Erst als sich mehrere EU-Staaten zur Aufnahme der Geretteten bereit erklärten, durfte das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff einen maltesischen Hafen anlaufen.

In einer ersten Reaktion schrieb der freigesprochene Kapitän: "Woe, unglaublich... Ich habe gewonnen...". In einem Tweet wenig später schrieb Reisch, dass die Schiffsregistrierung gültig gewesen sei. Er lasse sich das 62-seitige Urteil übersetzen und befinde sich bereits am Flughafen.

Bereits nach der Urteilsverkündung im Mai kündigte die Hilfsorganisation "Mission Lifeline" die Berufung an. Die erste Instanz habe vorgelegte Beweise ignoriert, hieß es damals zum "hanebüchenen" Urteil.

Im Tweet unten siehst du, was Kapitän Reisch zum erstinstanzlichen Urteil im Mai sagte. Seine Angaben wurden nun vom Berufungsgericht bestätigt.

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