Kein EU-Bürger

Seit 30 Jahren hier: BH verbietet Bosnier Wohnungskauf

Ein dreifacher Familienvater wollte eine Mietwohnung kaufen. Die BH Landeck lehnte dies ab, der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies nun.

Österreich Heute
Seit 30 Jahren hier: BH verbietet Bosnier Wohnungskauf
Der Bosnier hat drei Kinder, lebt seit 2009 in der Mietwohnung (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Ein Bosnier, der seit rund 30 Jahren in Österreich lebt, blitzte nun beim Verwaltungsgerichtshof ab: Der dreifache Familienvater mietete seit 2009 eine Wohnung an. Aufgrund seines Fleißes und seiner Einsatzbereitschaft – er arbeitet seit zehn Jahren als Kellner und Sommelier in einem Tiroler Hotel – konnte er ein gewisses Vermögen aufbauen. Da der Bosnier und seine Familie den Rest ihres Lebens in Tirol verbringen möchten, wollte er die Wohnung kaufen.

Doch dieses Vorhaben wurde für den Mann, der sich sozial, kulturell und sportlich in diverse Vereine einbringt, zum Spießrutenlauf, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT). Denn der Bosnier besitzt zwar den Daueraufenthalt in der EU, ist aber kein EU-Bürger. Somit gilt für ihn der Ausländergrundverkehr. Will er eine Immobilie erwerben, benötigt er ein öffentliches Interesse daran.

Das sind die Bilder des Tages

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>08.05.2024: Wiener Lokal verlangt Geldstrafe, wenn du nicht aufisst</strong>. Ein China-Restaurant in Wien überrascht mit einer Sondergebühr. Diese gilt für Gäste, die ihr Essen übrig lassen. "Heute"  sprach mit der Besitzerin. <strong><a data-li-document-ref="120035388" href="https://www.heute.at/s/wiener-lokal-verlangt-geldstrafe-wenn-du-nicht-aufisst-120035388">Die ganze Story &gt;&gt;</a></strong>
    08.05.2024: Wiener Lokal verlangt Geldstrafe, wenn du nicht aufisst. Ein China-Restaurant in Wien überrascht mit einer Sondergebühr. Diese gilt für Gäste, die ihr Essen übrig lassen. "Heute" sprach mit der Besitzerin. Die ganze Story >>
    Leserreporter

    Kein öffentliches Interesse da

    Weil dieses nicht vorliege, lehnte die Bezirkshauptmannschaft Landeck den Kauf im Dezember 2020 ab. Der Bosnier legte Beschwerde dagegen ein, das Landesverwaltungsgericht gab ihm Recht. Es gebe zwar kein öffentliches Interesse in wirtschaftlicher wie auch in sozialer und kultureller Hinsicht, aber ein privates. Und dies sei mit dem öffentlichen Interesse gleichzustellen.

    Das ließ wiederum die BH Landeck nicht gelten und legte Berufung ein. Der Fall ging an den Verwaltungsgerichtshof und dieser bestätigte die behördliche Ablehnung. Das öffentliche Interesse müsse zwingend gegeben sein, "das Vorliegen von privaten Interessen allein ist nicht ausreichend", heißt es in der Entscheidung. Dies gilt aber offenbar nicht für alle: Denn die russische Milliardärin Jelena Baturina konnte ihre Villa in Aurach ohne Probleme erwerben, wurde sogar noch vom Land Tirol massiv unterstützt, so die "TT".

    red
    Akt.