Kein Kindergeld

Seit Monaten muss Mutter (26) von 0 € Einkommen leben

Seit Anfang Mai wartet eine junge Mutter aus Hollabrunn aufs Kinderbetreuungsgeld. Die 26-Jährigen lebt von der Hand in den Mund.

Seit Monaten muss Mutter (26) von 0 € Einkommen leben
Die 26-jährige Christine J. mit ihren beiden Söhnen.
privat

Harte und karge Zeiten für Mutter Christine J. (26) aus Hollabrunn. Die in Brünn (Tschechien) geborene 26-Jährige lebt seit über 20 Jahren in Österreich und bekam am 30. März ihren zweiten Sohn.

Mehrere Anrufe

Mit 7. Mai stellte die junge Mutter einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. "In meinem Fall wären das rund 1.000 Euro pro Monat." Nur die Krankenkasse wollte eine Anmeldebescheinigung. Die 26-Jährige intervenierte mehrmals bei der Krankenkasse und wandte sich zwecks der geforderten Anmeldebescheinigung (siehe unten Infobox) schließlich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn.

Nur, von Seiten der Bezirkshauptmannschaft wurde Christine J. mitgeteilt: "Sie brauchen sowas nicht. Sie leben ja lange genug schon in Österreich." 

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    Christine J. mit ihren beiden Söhnen
    Christine J. mit ihren beiden Söhnen
    privat

    Seit mittlerweile fast sieben Monaten lebt die 26-Jährige gezwungenermaßen von der Hand in den Mund. Angeblich sei die 26-Jährige einmal zwei Tage nicht in Österreich gemeldet gewesen. "Wo und wann das gewesen sein soll, konnte mir nicht mitgeteilt werden", so Christine J. 

    Hätte ich meinen Partner nicht, stünde ich mit meinen Söhnen auf der Straße oder wäre im Mutter-Kind-Heim
    Christine J. (26)
    Mutter aus Hollabrunn

    "Ich bekomme auch keine Sozialhilfe. Wenn ich meinen Partner, der mich unterstützt, nicht hätte, stünde ich auf der Straße oder wäre im Mutter-Kind-Heim", sagt Christine J. Der 26-Jährigen sei von der Behörde auch geraten worden, sich an die Familie oder die Caritas zu wenden. "Meine Mutter ist tot, mein Vater Alkoholiker und ich habe keinen Kontakt zu ihm", stellt Christine J. klar.

    Nicht einmal versichert

    Zudem ist die 26-Jährige seit ihrer Entbindung nicht krankenversichert. "Ist natürlich auch kein angenehm beruhigendes Gefühl", meint die Weinviertlerin.

    ÖGK prüft Fall

    Auf das dringend benötigte Geld wartet die Mutter weiterhin. Eine Anfrage an die BH Hollabrunn blieb bis dato unbeantwortet (Stand Dienstagabend). Die Österreichische Gebietskrankenkasse verwies bei unserer Anfrage zunächst auf den Datenschutz, erhielt aber in der Folge eine Einverständniserklärung der Versicherten - somit kann die ÖGK der Angelegenheit nachgehen.

    EU-Bürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als 3 Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich gestellt werden). Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird ihnen eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.

    Akt.