Die Slowakei und Ungarn haben am 25. und 26. März weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet. Der neu bestätigte ungarische Fall liegt in der Gemeinde Levél, also nur rund zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
Laut EU-Recht wurde deshalb mit 26. März aufgrund des Ausbruchs in Levél auch in Österreich eine Überwachungszone eingerichtet, in der ergänzende Vorgaben verpflichtend einzuhalten sind.
Aufgrund des grenznahen Ausbruches in Ungarn wurde laut dem Land Burgenland die Überwachungszone rund um den ungarischen Betrieb auf Veranlassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auch auf österreichisches Staatsgebiet ausgedehnt.
Daher befinden sich auch vier Gemeinden im Bezirk Neusiedl in der Überwachungszone: Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn. Alle Klauentiere in den Betrieben der Überwachungszone wurden beprobt. Das Ergebnis: Laut AGES gibt es keine positiven Nachweise für Infektionen mit der Maul- und Klauenseuche.
Als risikominimierende Maßnahme wurde außerdem in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich sowie in den Bezirken Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung inklusive Eisenstadt und Rust, Mattersburg und Oberpullendorf eine weitere Zone eingerichtet, in der im Rahmen eines Überwachungsprogramms Betriebsüberprüfungen und Stichproben durch die Veterinärbehörden durchgeführt werden, berichtet das Land Burgenland.
Innerhalb der in Österreich eingerichteten Beobachtungszone sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Aber auch Halter empfänglicher Tierarten außerhalb der Zonen werden weiterhin eindringlich ersucht, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen unterbinden etc.) bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in den Nachbarländern zu erhöhen!