Einvernehmliche sexuelle Handlungen sind am Arbeitsplatz nicht direkt verboten. Die Zeit und der Ort sind hier jedoch entscheidend. Am sichersten ist es, den Spaß auf nach der Arbeitszeit zu legen.
So werden keine weiteren Mitarbeitenden vorsätzlich belästigt und eine Abmahnung oder eine Kündigung lässt sich verhindern. Wichtig ist auch der Ort des Vergnügens. Öffentliche Bereiche wie Toiletten, Konferenzzimmer oder die Teeküche sind eher tabu.
Um rechtlich keine Probleme zu bekommen, ist es besser, das Ganze, wenn im Büro stattfinden zu lassen. Sex mit einem Kollegen? Das ist rechtlich erstmal kein Problem. Je nach Anstellung ist aber Vorsicht geboten.
Sex mit Personen einer niedrigeren Position darf nicht den Anschein machen, dass die eigene Machtposition ausgenutzt wird. Eine Affäre mit dem Chef oder der Chefin sollte vielleicht besser geheim bleiben. Sonst könnte das gesamte Arbeitsklima darunter leiden.