Wegen drei heftigen Verstößen wird aktuell intern gegen einen Bundesheer-Beamten vorgegangen: Der hohe Dienstnehmer soll vor Kurzem im Dienst in einer Wiener Kaserne beim Sex mit einer Untergebenen ertappt worden sein. Es habe sich um eine schon länger andauernde Affäre zwischen der Kanzleikraft und dem hohen Beamten gehandelt. Unklar ist derzeit, inwieweit der Verkehr im Büro freiwillig vonstattengegangen sei. Denn die Frau selbst meldete den Vorfall bei der Frauenberatungsstelle.
Auch deswegen gibt es mittlerweile harte Kritik am laschen Vorgehen im vorliegenden Fall: Denn entgegen der strengen Vorgaben des Ministeriums bei Vorfällen dieser Art, habe es keine außerordentliche Vorfallsmeldung und auch keine sofortige Suspendierung des beschuldigten Beamten gegeben. Offenbar aus Gründen: Denn der (nicht nur sexuell), sondern auch politisch aktive Wiener war bereits größtenteils vom Dienst freigestellt, kam ohnehin nur selten – dennoch einmal zu oft.
Rechtlich kann er deswegen aber nicht suspendiert werden: Da der Beschuldigte zudem Personalvertreter ist, müsse sogar für seine Einvernahme in der Causa ein Antrag gestellt werden. Das wurde zwar bereits in die Wege geleitet, man warte derzeit aber noch auf eine Freigabe. Immerhin: Diese darf der Beschuldigte nicht selbst verweigern. Und: "Es gilt – sollten sich die Vorwürfe bestätigen – das Null-Toleranz-Prinzip", versprach das Verteidigungsministerium gegenüber "Heute" strengste Konsequenzen.