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Sex mit 16-Jähriger: Armstrong-Sohn festgenommen

Luke Armstrong, Sohn der gefallenen Rad-Ikone Lance Armstrong, wurde von der Polizei in Austin festgenommen. 

Heute Redaktion
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Luke Armstrong wurde festgenommen.
Luke Armstrong wurde festgenommen.
Imago Images, Twitter

Dem 21-Jährigen wird ein sexueller Übergriff auf ein betrunkenes 16-jähriges Mädchen vorgeworfen. Im vergangenen November hatte sich das mutmaßliche Opfer bei der Polizei gemeldet. 

Der Vorfall soll sich im Juni 2018 im Haus seines Vaters ereignet haben. Nach einer Party war das damals 16-jährige Opfer betrunken gewesen, hatte den damals 18-jährigen Luke Armstrong gebeten, sie abzuholen. Danach könne sie sich an nichts mehr erinnern, sei aber auf einer Couch im Haus des heute 21-Jährigen aufgewacht, als es zum sexuellen Angriff gekommen sei. 

Das Austin Police Department hatte den Sohn des einstigen Rad-Idols festgenommen und wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige angeklagt. Am Dienstag war Armstrong Junior allerdings wieder aus der Haft entlassen worden. 

Anwalt spricht von Beziehung

Armstrong-Anwalt Randy Leavitt bestritt gegenüber "KXAN" die Vorwürfe. Luke Armstrong habe eine monatelange Beziehung zu dem vermeintlichen Opfer geführt. "Was vor drei Jahren geschah war kein Verbrechen und kein sexueller Übergriff", so der Anwalt. "Die Anklage hätte nicht eingereicht werden dürfen. Und schon gar nicht drei Jahre später", erklärte Leavitt weiter. 

Der Armstrong-Sohn soll im Dezember 2020 in einem Telefonat zugegeben haben, mit dem vermeintlichen Opfer Sex gehabt zu haben. Von der Polizei befragte Freunde sollen allerdings auch von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr sprechen. 

"Romeo und Julia"-Klausel

"Eine vollständige Überprüfung der Fakten wird bestätigen, dass das, was behauptet wurde, nicht geschehen ist. Ein ordentliches Gerichtsverfahren wird Luke entlasten", so der Anwalt weiter. Vater Lance Armstrong hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. 

Lizabeth Boyce, die Leiterin der Texanischen Anwaltschaft gegen Sexuellen Missbrauch, erklärte, dass die sogenannte "Romeo und Julia"-Klausel aufgrund des Alters der beiden angewandt werden könnte. Allerdings heiße das nicht, dass es nicht zu einer Vergewaltigung in einer einvernehmlichen Beziehung gekommen sein könne. 

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