Welchen Nachlass darf man bei welchem Mangel erwarten? In der Neuauflage der "Wiener Liste zur Reisepreisminderung" listet Jurist Eike Lindinger neue echte, schräge und echt schräge Fälle auf.
Welchen Nachlass darf man bei welchem Mangel erwarten? In der Neuauflage der "Wiener Liste zur Reisepreisminderung" listet Jurist Eike Lindinger neue echte, schräge und echt schräge Fälle auf.
Als Faustregel bei Pauschalreisen gilt: Zugesagtes ist einzuhalten. Wenn’s nicht klappt, gibt’s in der Regel Geld retour. Wie viel, das verrät Lindinger anhand aktueller Urteile in seinem Buch.
Lärm: Krach rund um die Uhr (–20 %); Staub und Baustellenlärm auch in der Nacht (–40 %); Flugzeug- Überflüge im 5-Minuten- Takt von 6 bis 24 Uhr (–40 %).
Essen: Eintönige Verpflegung (–25 %); Kämpfe am Buffet, Essensreste am Boden davor (–25 %).
Ungeziefer: Bettwanzen (–60 %); Ameisenstraße durchs Zimmer (–5 %); im Bad an den Beinen hochkrabbelnde Ameise (–10 %).
Unterbringung: Sex nur eingeschränkt möglich, weil in der Familiensuite räumliche Trennung zu den Kids fehlte (–20 %); Hotel ist Baustelle (–60 %); fehlender Meerblick (–10 %); Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel (–20 %).
Sonstiges: Koffer mit Tauchausrüstung kommt nicht an (–40 %); dreckiger Strand (–10 %).
Leider nicht: Kein Grund für Nachlässe sind etwa Ebbe & Flut, heißes Essen ohne Warnhinweis, "zu viele Russen" im Hotel und bis zu 20 Kakerlaken in südlichen Ländern. Null Chance besteht zudem bei Hühnern in der Anlage und schlechtem Wetter. Erschienen im Manz-Verlag (29,80 ).