davon.
Sabines öffentlicher Aufschrei der Empörung führte zu einer neuen Regelung: Seit 1. Jänner 2013 bekommen Sex-Täter nur eine Fußfessel, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe im Gefängnis verbüßt haben, mindestens aber drei Monate. Damit sind sie schlechter gestellt als andere Kriminelle. Prompt hat ein Kinderporno-Konsument Beschwerde eingebracht. Am Donnerstag prüfte der Verfassungsgerichtshof die Klage. Die Entscheidung dauert bis Sommer.