Life

Sex zu laut: Paar wird von Kreuzfahrtschiff geworfen

Ein echter "Quickie" wurde es für ein Paar auf einem Kreuzfahrtdampfer. Und zwar gleich in doppelter Hinsicht.

Heute Redaktion
Teilen
Das Paar war den Mitreisenden einfach zu laut. Nach nur einem Tag war die Luxus-Reise vorbei.
Das Paar war den Mitreisenden einfach zu laut. Nach nur einem Tag war die Luxus-Reise vorbei.
Bild: picturedesk.com

Nach nur einem Tag war die luxuriöse Traumreise auf dem Schiff "Mein Schiff 5" vorbei. Zumindest für ein Paar aus Deutschland. Sie starteten ihre Kreuzfahrt am 1. April diesen Jahres in Amerika. Zwei Wochen lang wären sie durch die Karibik gefahren.

Bereits am ersten Abend sei es in ihrer Kabine zur Sache gegangen. Oder besser gesagt im Bett. Die Balkontür stand offen und die Frau gesteht, dass sie durchaus laut gewesen war.

Für die Mitreisenden wurde es aber wohl noch unangenehmer. Denn nach dem Liebesspiel soll es zu einem heftigen Streit gekommen sein. Das Paar versichert gegenüber "Reisereporter", dass aber keine Gewalt angewendet wurde.

Paar fordert Kosten der Rückreise zurück

Für die Leute an Bord war aber wohl das schon zu viel. Als der Mann duschen ging, rauchte die Dame eine Zigarette am Balkon. Wohl um wieder runterzukommen. Da klopfte es aber schon an der Tür. Die Hotelmanagerin ließ vom Kapitän ausrichten, dass das Paar umgehend von Bord gehen muss. Alle Entschuldigungen nützten nichts. Im Hafen von Barbados ging es vom Schiff. Von dort aus mussten sie selbstständig die Heimreise organisieren.

Ein teurer "Quickie". Das Paar zahlte nämlich 5.800 Euro für ihre Reise. Dem nicht genug mussten sie über Paris zurück nach Deutschland fliegen. Eine Übernachtung in Frankreich inklusive. Auch in Taxis hätte man Unmengen investieren müssen, weshalb man nun 2.600 Euro vom Veranstalter TUI Cruises zurückfordert.

Gegenüber "Bild" erklärte TUI Cruises aber, dass man bereits bei der Verweisung darauf hinwies, dass die Ausschiffung auf eigene Kosten erfolgt. Auch hätte man dem Paar organisatorische Hilfe zur Buchung der Rückreise angeboten. Eine Klage soll zudem nicht vorliegen.

Mehr zum Thema