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Sexualtäter-Datei für Jugendämter gesperrt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Mehr als 28.000 Mal wurde die Sexulalstraftäterdatei in den letzten beiden Jahren aufgerufen - die Hälfte der Abfragen kam von Schulen. Abgefragt wird vor allem, wenn sich jemand als Lehrer, Kindergärtner oder Horterzieher bewirbt. Doch genau Jugendämter haben keinen Zugriff auf das Register.

Damit sich dies ändert, wären laut ORF Gesetzesänderungen in den Bunseländern nötig. Momentan bekommen die Jugendämter zwar Strafregister-Auszüge und Leumundszeugnisse - Berufsverbote oder Verurteilungen zu weniger als drei Monaten Haft scheinen aber nicht auf.

Ziel des Sexualstraftäter-Datei ist es, Wiederholungstaten zu verhindern und feststellen zu können, ob jemand für einen Beruf - etwa als Erzieher - geeignet ist. Informationen zu Verurteilten, beispielsweise Berufsverbote oder Auflagen, können lebenslang gespeichert werden.