Politik

Shitstorm gegen das Aufheben von Rechnungen

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:58

Ein besonders umstrittener Teil der Steuerreform ist die Aufbewahrungspflicht der Kassenbons im Zuge der Registrierkassenpflicht. Viele Konsumenten sind entrüstet und machen ihrem Ärger auf Facebook Luft, obwohl sie prinzipiell nur einen Zettel einstecken müssen und laut Kanzleramt sowieso keine Strafen vorgesehen sind.

Unter dem posteten auf Facebook viele verärgerte Bürger. "Immer mehr Kontrolle, immer mehr Versklavung... Frag mich was in 100 Jahren sein wird", schreibt ein Facebook-User. Andere Kommentare rufen auch Politiker zur genauen Beachtung der Regel auf: "Würde mich mal interessieren ob die Politiker mit ihren Korruptionen und Schmiergeldern auch dafür jeden Beleg aufheben?"

Die Gründe für die Aufregung sind vielfältig, sogar Umweltbedenken wurden geäußert: "Schon mal daran gedacht, wieviel Papierverschwendung das ist???", war in einem Posting zu lesen. Vor allem bei kleinen Einkäufen sind die Leser nicht sehr motiviert, wie dieser Kommentar beweist: "Sie haben vor 3 Monaten um 16 Uhr eine Leberkässemmel gekauft. Ich würde gerne ihren Beleg sehen ...a so ein Scheiß."

NEOS und Team Stronach wettern dagegen

Die Wut über die neue Vorschrift ist auch in der Opposition groß. ÖVP und SPÖ würden Schritt für Schritt einen Überwachungsstaat aufbauen, ist etwa der Vorwurf der NEOS. "Während künftig mit der Registrierkassenpflicht Tourismus- und Gastronomieunternehmen unter Generalverdacht stehen, werden nun auch noch unbescholtene Konsumentinnen und Konsumenten verdächtigt, Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten", sagte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn.

Auch das Team Stronach kritisiert die Regierung. Statt fleißige Bürger und Wirtschaftstreibende mit der Registrierkassenpflicht zu durchleuchten, solle der Staat endlich seine eigenen Geldflüsse transparent machen und bei sich selbst zu sparen beginnen, hieß es aus dem Parlamentsklub des Team Stronach. "Die Regierung will den gläsernen Menschen, wir verlangen den gläsernen Staat", sagte Klubobfrau Waltraud Dietrich.

Steßl: "Belegannahmepflicht ohne Strafe üblich"

Im neuen Paragraf 132a der Bundesabgabenordnung ist festgeschrieben, dass der Konsument den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen muss. Kurios ist, dass keine Strafen bei Verlust oder Übersehen vorgesehen sind. "Grundsätzlich ist eine Belegannahmepflicht ohne Strafe international durchaus üblich. Sie existiert in dieser Form auch in Italien und Kroatien und erfüllt laut BMF-ExpertInnen eine wichtige Funktion im Prüfungskreislauf", sagte Kanzleramts-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ).

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