Niederösterreich

Diese Bereiche sind für Ungeimpfte in der SCS tabu

Seit Montag gilt in Österreich eine 2G-Pflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Das hat auch Auswirkungen für Besucher der Shopping City Süd. 

Michael Rauhofer-Redl
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Die SCS in Vösendorf führt eine 2G-Regel ein.
Die SCS in Vösendorf führt eine 2G-Regel ein.
Visualisierung basierend auf Foto von Faruk Pinjo / OTS

Um einen weiteren Anreiz für die Corona-Schutzimpfung zu setzen und das öffentliche Leben für alle sicherer zu gestalten, gilt seit gestern, Montag, eine 2G-Pflicht für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens. Zutritt in die (Nacht-) Gastronomie, Hotellerie oder körpernahe Dienstleistungen gibt es fortan nur noch für geimpfte oder genesene Personen. Der Handel ist grundsätzlich für alle, mit verordneter FFP2-Pflicht, offen. 

Die Shopping City Süd in Vösendorf (Bezirk Mödling) passt nun die hausinternen Regeln an die gesetzlichen Bestimmungen an. Wie die Verantwortlichen auf der Website mitteilen, gilt im "gesamten Center & in allen Shops" eine FFP2-Maskenpflicht. 

Nur Gastronomie betroffen

Dabei gilt die 2G-Regel wie auch von der Bundesregierung vorgesehen "nur" in der Gastronomie und nicht wie ursprünglich fälschlich vom Betreiber verkündet im gesamten Gebäudekomplex. Das Einkaufen in den beliebten Shops des Centers ist also auch künftig lediglich mit FFP2-Maske möglich. Ein 2G-Nachweis ist nicht erforderlich. 

Ein Sprecher bestätigte gegenüber "Heute", dass die Mitteilung des Centers fehlerhaft gewesen sei. Die Falschinformation aus einer früheren Version dieses Artikels wurde nun richtig gestellt. 

Nur wenige Ausnahmen

Wie die "SCS" weiter bekannt gibt, gibt es nur wenige Ausnahmen von der 2G-Regel in der Gastro. Diese seien gesetzlich geregelt. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negatives PCR- Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen. Die 2G-Regel gilt überdies nicht für folgende Personen.

► Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2-G-Nachweispflicht befreit.
► Für Kinder und Jugendliche zwischen 13- und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt der Ninja-Pass.
► ab dem 16. Lebensjahr gilt die 2-G-Regel.

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