Politik

Sicherheitspaket geht Montag in Begutachtung

Das Sicherheitspaket geht morgen in die sechswöchige Begutachtung. Künftig sollen auch WhatsApp und Skype überwacht werden können.

Heute Redaktion
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Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP)
Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP)
Bild: Helmut Graf

"Die Überzeugungsarbeit der vergangenen Wochen hat sich gelohnt. Die SPÖ hat ihre ablehnende Haltung schlussendlich überdacht, und wir können das Sicherheitspaket gemeinsam in Begutachtung schicken", freute sich Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP). Seine Volkspartei hatte dieNovelle stets forciert.

„Ich bin froh, dass wir im Sinne der Sicherheit für die Menschen in diesem Land einen Schritt weiter gekommen sind. Auch die Möglichkeiten der Polizei müssen sich bei einer rasch verändernden Sicherheitslage weiterentwickeln", assistierte Innenminister Wolfgang Sobotka.

"Redliche Bürger" nicht betroffen

Brandstetter betonte, dass der redliche Bürger nicht von der StPO-Novelle betroffen sei. Fürchten müssten sich nur jene, die im Verdacht stehen, terroristische, radikale oder schwere kriminelle Absichten zu verfolgen. Es gehe nur darum, eine Lücke bei der Telefonüberwachung zu schließen und den Ermittlern in konkreten Verdachtsfällen - und natürlich unter richterlicher Kontrolle - die Möglichkeit zu geben, die Internetkommunikation von Verdächtigen zu überwachen.

"Der zu überwachende und potenziell kriminelle Inhalt bleibt ja derselbe, unabhängig von den benutzten Kommunikationsarten", so Justizminister Brandstetter. Erfreulich sei außerdem, dass man nun auch das anlassbezogene "Quick-Freeze Modell" als EU-konforme Nachfolgeregelung für die frühere anlasslose Vorratsdatenspeicherung gemeinsam in Begutachtung schicken könne, sagt Brandstetter: "Im Fall eines konkreten Anfangsverdachts soll damit im Einzelfall erlaubt werden, Kommunikationsdienstleistern die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten über einen bestimmten Zeitraum aufzutragen. Nur wenn sich der Verdacht erhärtet, soll in weiterer Folge mit gerichtlicher Genehmigung auf diese Daten zugegriffen werden können."

(GP)