Österreich

Sieben Menschen in OÖ mit Coronavirus infiziert

Die Zahl der offiziell bekannten Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, ist am Sonntag auf sieben gestiegen.

Heute Redaktion
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Die Zahl der Menschen die sich mit dem Coronavirus infiziert haben ist in Oberösterreich auf sieben gestiegen.
Die Zahl der Menschen die sich mit dem Coronavirus infiziert haben ist in Oberösterreich auf sieben gestiegen.
Bild: picturedesk.com/APA

Nachdem am Donnerstagabend bekannt wurde, dass sich ein 80-jähriger Puchenauer mit dem Coronavirus angesteckt hat, ist über das Wochenende die Zahl der bekannten Fälle auf insgesamt sieben gestiegen (Stand laut BMI 8.3, 8 Uhr).

Es handelt sich neben dem Puchenauer um drei Personen aus Leonding (Bez. Linz-Land), eine Linzerin, zwei aus Altenberg (Bez. Urfahr-Umgebung) und eine Person aus Gunskirchen (Bez. Wels-Land).

Alle sieben Patienten waren gemeinsam in einer Reisegruppe, die Ende Februar in Südtirol war, und haben sich offenbar dort angesteckt. Alle Erkrankten befinden sich in häuslicher Pflege und Quarantäne, weil die Symptome leicht sind.

Am Montag tagt erneut der Koordinierungsstab des Landes Oberösterreich, um über die aktuelle Lage und die weitere Vorgehensweise zu beraten. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Landes OÖ und der Bezirkshauptmannschaften, des Roten Kreuzes, der Ärztekammer, der Apothekerkammer und der Landespolizeidirektion in enger Abstimmung zusammen.

Unterdessen ließ der Linzer Bürgermeister wissen, dass die Stadt vorerst nicht plant Großveranstaltungen abzusagen. "Wir beobachten jedoch die Situation rund um die Uhr", so Luger.

Das rät die Arbeiterkammer

Und die Arbeiterkammer gab Informationen, wie sich der Virus auf die Arbeit auswirkt. Grundsätzlich gilt: Ein Fernbleiben sollte grundsätzlich immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.

Wird die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in Quarantäne genommen, muss der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt vorschießen und kann es dann anschließend vom Bund nach dem Epidemiegesetz zurückfordern.

Werden Schule oder Kindergarten gesperrt, ist dies auch ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund. Betroffene Eltern, je ein Erziehungsberechtigter, können mindestens eine Arbeitswoche zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen. Im Einzelfall, wenn nötig, auch länger.

Infos hat die AK-Rechtsschutzhotline unter der Telefonnumer 050/6906-1.

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