Österreich

Sigi Maurer und der Bierwirt in Badeschlapfen

Heute Redaktion
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Maurer wurde von dem Besitzer eines Biergeschäftes geklagt, weil sie ihn als Absender anzüglicher Nachrichten bezeichnet hatte. Der Mann bestreitet, der Verfasser zu sein.

Der Prozess rund um die Privatklage gegen die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede wurde am Montag am Wiener Straflandesgericht wiederholt. Maurer war von dem Besitzer eines Biergeschäftes geklagt worden, weil sie ihn als Absender obszöner Nachrichten bezeichnet hatte. Der Mann bestritt, der Verfasser der Nachrichten zu sein – und bekam Recht. Das Wiener Oberlandesgericht (OGL) hob das Urteil auf und ordnete eine Prozess-Neuauflage an.

Die Vorgeschichte

Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie tags zuvor von dem Craft-Beer-Shop-Betreiber via Facebook-Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Userinnen und Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen, der Mann wurde auch mehrfach bedroht.

Der Bierwirt klagte in weiterer Folge Sigrid Maurer und behauptete, auch anderen Lokalbesuchern sei sein PC samt Facebook-Account zur Verfügung gestanden.

Im Oktober 2018 wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 150 Tagessätzen je 20 Euro, also 3.000 Euro, verurteilt, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Diesen Spruch hob das Oberlandesgericht wieder auf.

Der Fall im Detail:

Prozess vertagt

Am Montag erschien der Bierwirt in, nun ja, lockerer Kleidung vor Gericht. Er trug ein weißes T-Shirt, eine kurze Hose (ebenfalls weiß) und Badeschlapfen. Und er blieb auch bei seiner Version der Ereignisse, nämlich dass er die Ekel-Nachrichten nicht geschrieben haben will. Das müsse jemand anders gewesen sein, denn der Computer im Laden könne auch von Kunden benutzt werden.

Maurer plädierte erneut auf "nicht schuldig". Auch sie bekräftigt ihre Schilderung: Sie sei am Biergeschäft vorbeigegangen und von drei Männern angeredet worden. Sie solle im Bikini im Pool schwimmen, der in der Nähe gebaut werde. Im Büro habe sie schließlich die Nachrichten auf dem Computer entdeckt und sich nach einem Telefonat mit der Wirtschaftskammer, in dem sie sich nach einem Verhaltenskodex erkundigte, den Screenshot veröffentlicht. Das habe deutlich größere Kreise gezogen, als sie sich jemals ausgemalt habe.

Mehrere Zeugen erschienen nicht vor Gericht, der Prozess wird vertagt. Das nächste Datum steht noch nicht fest, der Richter will dann allerdings noch den Administrator der Website des Biergeschäfts und zwei weitere Zeugen über die Nutzung des Computers im Laden befragen.

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