Oberösterreich

Silvester-Groteske! HIER sind Raketen heuer erlaubt

Ob man heuer Silvesterraketen abschießen darf oder nicht – das hängt davon ab, wo man wohnt. In Linz z.B. droht Strafe, am Land nicht.

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Es ist ein bisserl kompliziert: Wer in Linz, Wels oder Steyr Raketen abschießt, zahlt bis zu 3.600 Euro Strafe. Am Land ist's hingegen erlaubt.
Es ist ein bisserl kompliziert: Wer in Linz, Wels oder Steyr Raketen abschießt, zahlt bis zu 3.600 Euro Strafe. Am Land ist's hingegen erlaubt.
Jan-Peter Boening / laif / picturedesk.com (Symbolfoto)

Schon das ganze Jahr über gibt's Chaos rund um Corona – also warum sollte das jetzt zum Jahresende anders sein…

Denn: Ob man jetzt heuer – zum Ende des Corona-Jahres – Silvesterraketen abschießen oder Herumböllern darf, darüber gibt's unterschiedliche Ansichten.

Also: Grundsätzlich gilt (und das war auch schon vor Corona so): Feuerwerk in Städten und Ortsgebieten ist grundsätzlich verboten (siehe Gesetzeslage unten), außerhalb von Ortsgebieten darf man es.

Die grundsätzliche Gesetzeslage:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern bzw. Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche, Batteriefeuerwerk, Feuerwerksraketen etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich (unabhängig von der Epidemie) ganzjährig verboten. Dem jeweiligen Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, insofern keine Gefährdung für Meschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigung zu befürchten ist. Vorschriften dazu sind im Pyrotechnikgesetz geregelt. 
Informationen, welche Knaller erlaubt sind, kann man auf der Seite des Bundesministeriums nachlesen: www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html

Bis zu 3.600 Euro Strafe in Linz, Wels, Steyr

Das heißt: Wer z.B. in Linz, Wels oder Steyr Raketen an Silvester abschoss, dem drohten auch bisher bereits bis zu 3.600 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Pyrotechnikgesetz.

Theoretisch konnten und könnten zwar die Bürgermeister Ausnahmen machen. In Linz war und wird das aber nicht der Fall sein, wie Klaus Luger (SPÖ)"Heute" gegenüber am Telefon erklärte. Denn: Solche Ausnahmen gab's bislang nur für Großveranstaltungen wie die Klangwolke, das Feuerwerk am Urfahranermarkt und das Silvesterfeuerwerk in der Stadt.

Und wie schaut's in Wels und Steyr aus? Gleich. Auch hier ist das Ballern im Stadtgebiet weiterhin nicht erlaubt. "Eine Ausnahme gem. § 38 Abs. 1 PyrotechnikG, welche die Verwendung in geschlossenen Ortschaften erlauben würde, wird im Stadtgebiet nicht erteilt", heißt es so etwa auf Anfrage aus dem Büro von Wels-Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ).

Wir fassen also noch einmal zusammen: Raketenschießen ist in Linz, Wels, Steyr verboten. So weit, so gut…

Aber was ist jetzt mit Leuten, die am Land wohnen? Dürfen die dann schießen? So wie die letzten Jahre auch…?

Grundsätzlich dürften sie. "Das Pyrotechnikgesetz hat sich nicht verändert", so Karl Rittmannsberger, Pyrotechniker in der Landespolizeidirektion. Heißt: Das Abschießen eines Feuerwerks außerhalb von Ortsgebieten ist grundsätzlich nach wie vor erlaubt. Allerdings kommt gleich das große Aber: "Durch die Corona-Situation, also aufgrund der Ausgangsbeschränkungen, wird das heuer unmöglich sein", so Rittmannsberger.

Denn: Das Abschießen von Feuerwerkskörpern zählt (zumindest wenn es nach dem Anschober-Ministerium geht) nicht zu den triftigen Gründen, aus denen man das Haus verlassen darf. Wer es dennoch tut, der muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.

Das Land sieht's lockerer

Allerdings gibt's da auch andere Ansichten dazu: Für Dietmar Casny, Leiter der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Bezirksbehörde Linz-Land und Mitglied des Landes-Krisenstabs, gehört das "Rausgehen, um eine Rakete anzuzünden, letztlich zur psychischen Erholung". Und das ist tatsächlich in der Corona-Verordnung ein triftiger Grund, um das Haus zu verlassen. Sofern auch die "Abstandsregeln eingehalten werden".

Und das sieht nicht nur er als Bezirksbehördenvertreter so, sondern das gilt generell für Oberösterreich: Der Krisenstab erklärt auf "Heute"-Anfrage, dass "die Ausgangsbeschränkungen nicht verbieten, draußen z.B. eine Rakete oder Ähnliches zu zünden, sofern dies entweder alleine oder gemeinsam mit jenen Personen geschieht, mit denen man aufgrund der Verordnung zusammen sein darf (Haushaltsangehörige, Lebenspartner etc.). Es darf aber nicht zu einer Veranstaltung in dem Sinne kommen, dass mehrere Personen verschiedener Haushalte (Straßenzüge etc.) dies gemeinsam machen."

Heißt also: Wer am Land lebt, darf Raketen schießen – sofern dies außerhalb von Ortsgebieten geschieht (übrigens darf man zu so einem Ort auch hinspazieren).

Es bleibt also auch zum Ende des Corona-Jahres alles so, wie es schon das gesamte Corona-Jahr war: kompliziert…

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