Störaktion bei Slalom

Ski-Klimakleber müssen nur 330 Euro Strafe zahlen

Im November 2023 sorgten drei Klima-Aktivisten mit einer Farbattacke für eine Unterbrechung des Gurgl-Slaloms. Jetzt steht das Strafmaß fest.
Sport Heute
06.03.2025, 16:30

Der Herren-Slalom in Gurgl sorgte im November 2023 für viel Wirbel. Einerseits, weil Österreich durch Manuel Feller, Marco Schwarz und Michael Matt ein Dreifachsieg gelang. Andererseits, weil Klimaaktivisten für einen Eklat sorgten.

Zur Erinnerung: Im zweiten Durchgang stürmten drei Personen in den Zielraum, verstreuten farbiges Pulver im Schnee. Eine Protestaktion der "Letzten Generation". "Hört auf den Klimarat", war auf einem Banner zu lesen.

Das Rennen musste für rund zehn Minuten unterbrochen werden. Die Personen wurden von den Ordnern rasch entfernt. Skistar Henrik Kristoffersen brüllte die Demonstranten wutentbrannt an. Auch Feller zeigte kein Verständnis. "Es ist da rundherum weiß, ich weiß nicht, was es da groß zu diskutieren gibt." ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer: "Es ist schade, dass so ein tolles Skifest von einigen wenigen Chaoten beeinträchtigt wird. Heutzutage muss man scheinbar leider mit solchen Vorfällen rechnen."

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Die Bezirkshauptmannschaft Imst verhängte wegen Übertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz eine Geldstrafe von 330 Euro. Dagegen legte ein Aktivist jedoch Beschwerde ein und berief sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Protestaktion sei durch einen rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt gewesen.

Die Beschwerde war nicht erfolgreich. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Strafhöhe. "Die gegenständliche Aktion hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf den Klimawandel. Zusammengefasst wird daher ausgeführt, dass das Betreten des Zielbereichs der Rennstrecke eine derartige Gefährdung darstellt, welche deutlich höher einzustufen ist, als die Versammlungsfreiheit", wurde argumentiert.

"Gira" zeigt Kante

Die "Tiroler Tageszeitung" zitiert ÖSV-Generalsekretär Scherer wie folgt: "Im Verhältnis zu einem möglichen potenziellen wirtschaftlichen Schaden für die Veranstalter ist die Strafe schon eher als gering einzustufen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 06.03.2025, 16:53, 06.03.2025, 16:30
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