Der Weg zur Umstellung auf "intelligente" Stromzähler, sogenannte Smart Meter ist in Österreich ziemlich abgeschlossen. Ende 2024 waren bereits 6,53 von insgesamt 6,74 Millionen Zählpunkten mit Smart Metern ausgestattet, was einem Anteil von 96,9 Prozent entspricht.
90 von 117 Netzbetreibern haben somit das gesetzliche 95-Prozent-Ziel erreicht. "Das Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern übertroffen", verwies Alfons Haber, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, zuletzt auf den neuen und letzten Smart-Meter-Monitoringbericht.
Dennoch gibt es noch Smart-Meter-Rebellen, die aus unterschiedlichsten Gründen den Einbau verweigern – im Extremfall wird der Strom abgeschaltet. Die FPÖ übt nun scharfe Kritik.
"Es ist schlicht und einfach unmenschlich, wenn man Menschen den Strom abdreht, nur weil man ein Überwachungsgerät (Smart Meter) ablehnt", kommentiert FPÖ Niederösterreich-Energiesprecher Dieter Dorner einen aktuellen Fall einer Frau in NÖ. Die Kundin hatte den Einbau des Smart Meters strikt abgelehnt, in der Folge wurde die Dame vom Netz genommen. "Basierend auf einer Verordnung der Bundesregierung muss die EVN diese unmenschliche Vorgangsweise umsetzen", so Dorner.
Ganz ähnlich geht es Landwirt Andreas F. aus dem Bezirk Wr. Neustadt-Land. Der Bauer mit über 100 Nutztieren verweigert den "intelligenten Stromzähler", hatte in der Folge Besuch von EVN, Amtstierarzt und Polizei – sein Verfahren ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
"Wo bleibt da die Selbstbestimmung? Über Menschen derart drüberzufahren, ist auf das Schärfste zu verurteilen", sagt dazu Landtagsabgeordneter Jürgen Handler, der sich mit dem Fall beschäftigt.
Netzbetreiber waren verpflichtet, bis Ende 2024 ihre Stromzähler auf intelligente Messgeräte umzustellen. Dass den "intelligenten" Stromzählern die Zukunft gehört, daran zweifelt inzwischen nahezu niemand mehr, heißt es seitens der Netz Niederösterreich GmbH gegenüber "Heute". Inzwischen wurden rund 840.000 Zähler bei Netz NÖ getauscht – lediglich 69 Zähler fehlen noch.
"Obwohl nahezu alle Vorbehalte auch durch Sachverständigen-Gutachten entkräftet werden konnten, haben nach wie vor einige wenige gesundheitliche Bedenken, Datenschutz-Sorgen oder Überwachungsängste", heißt es weiter.
"Wir haben von Beginn an versucht, den Smart Meter Roll-Out so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Auch für jene Personen, die dem Einsatz dieser neuen Zähler-Technologie kritisch gegenüberstehen. Jedoch unterliegen Netzbetreiber, die regulierte Unternehmen sind, den gesetzlichen Bestimmungen, an die sie sich halten müssen. Andernfalls drohen Strafen."
Und weiter heißt es in dem schriftlichen Statement der Netz NÖ: "Natürlich macht es uns keine Freude, wenn wir den Rechtsweg beschreiten müssen, um unsere eigenen Pflichten nicht zu verletzen und letztendlich unsere Kundinnen und Kunden verklagen oder abschalten müssen. Klar ist aber auch, dass Smart Meter die Basis einer modernen Netzinfrastruktur sind und wir sie für bestehende und künftige Anwendungen brauchen. Man kann wohl auch einen Vergleich mit der Telefonie ziehen: Kein Mensch würde heute seinem Telefonanbieter vorwerfen, dass er keine Fernsprech-Tischapparate mehr im Sortiment hat. So wird es auch mit den Ferraris-Zählern sein. Diese Technologie ist einfach überholt."
Bei Anlagen, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist und unsere mehrmaligen Versuche, den Zähler zu tauschen, scheiterten, "haben wir keine andere Möglichkeit, als die vom Gesetzgeber vorgesehenen Schritte einzuleiten. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden diskriminierungsfrei gleichzubehandeln".
Im Klartext bedeute dies, "dass Kunden am Ende des Tages auf die Herausgabe ihres Zählers geklagt werden müssen. Vor Gericht sind bis dato sämtliche Verfahren zugunsten der Netzbetreiber ausgegangen. Auch Höchstgerichte hätten bisher die geäußerten Bedenken zurückgewiesen und die Vorgehensweise der Netzbetreiber bestätigt. Auch bei den unten angeführten Fällen ist die Eichfrist abgelaufen. Besagte Anlagen sind bereits seit mehreren Wochen abgeschaltet".
"Die Schlussanträge wurden am 11.12.2025 durch den Generalanwalt veröffentlicht. Die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen, dass der österreichische Rechtsrahmen für intelligente Messsysteme grundsätzlich als unionsrechtskonform eingeschätzt wird, wenn Datenschutz und Transparenz ernst genommen werden. Wir sehen darin eine Bestätigung unseres Weges bei der Smart Meter Einführung: moderne Netzinfrastruktur, hohe Versorgungssicherheit und konsequenter Schutz der Kundendaten gehören untrennbar zusammen. Mit einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 gerechnet", teilt die Netz NÖ GmbH mit.
Laut der Netz habe der Zähler viele Vorteile: "So müssen sie beispielsweise bei ihrer An- und Abmeldung bzw. der Ablesung ihres Stromzählers nicht mehr zu Hause sein oder ihren Zähler selbst ablesen. Gleichzeitig können nun die Verbrauchsdaten sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs im Webportal mitverfolgt werden. So kann der eigene Verbrauch analysiert und optimiert werden."